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Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so muss die Vaterschaft durch den Vater anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor einer dazu bestellten Urkundsperson zu erklären. Diese Erklärung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und auch zu empfehlen.

Neben der Vaterschaftsanerkennung kann auch die Erklärung über die gemeinsame Sorge bereits vor der Geburt eines Kindes abgegeben werden. Diese Erklärung ist allerdings ausschließlich vor dem Jugendamt möglich.

Hier finden Sie die zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Nach der Geburt des Kindes kann die Vaterschaftsanerkennung auch im Rahmen der Anmeldung des Neugeborenen im Standesamt erfolgen.