Direktsprung:

Sie befinden sich hier: Startseite, Bürger in Aschaffenburg, Familie und Jugend, Adoption,

Inhalt

Familien

Adoption

Eine Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung der eigenen Biografie in einer neuen Familie oder einer Stieffamilie sichern. Seine Lebensbedingungen sollen sich im Vergleich zur bisherigen Situation durch die Annahme so verbessern, dass eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann (Bundesarbeitsgemeinschaft der Jugendämter, Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung).

Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, stellt die Adoption eine Möglichkeit dar, unter den förderlichen Entwicklungsbedingungen einer Familie aufzuwachsen. Die Adoptionsvermittlungsstelle hat den Auftrag, für die Kinder, die von ihren Eltern zur Adoption frei gegeben werden, eine geeignete Familie zu finden. Das Wohl des Kindes steht hierbei immer an erster Stelle. Bei der Auswahl müssen die Vorstellungen der leiblichen Eltern berücksichtigt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.

Sie wollen ein Kind adoptieren?

Interessierte Paare und Einzelpersonen können sich an die Vermittlungsstelle wenden. Grundsätzlich können sich alle Personen unabhängig von Geschlecht und Nationalität bewerben. Es gibt einen Rechtsanspruch auf Information, Überprüfung und auf einen abschließenden Sozialbericht. In diesem Prozess werden die Bewerber über alle Aspekte, die eine Adoption betreffen, wie leibliche Eltern, besondere Bedürfnisse des Kindes, rechtliche Hintergründe informiert. Zudem werden die eigene familiäre Situation, Gesundheit, die Wohnverhältnisse, Lebensplanung, Partnerschaft und Erziehungsvorstellung beleuchtet. Auf dieser Grundlage kann für eine Vermittlung eine Einschätzung getroffen werden.
Die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet und gestaltet das ganze Verfahren einer Vermittlung und gibt abschließend eine Empfehlung an das zuständige Familiengericht. Bei einer Adoption mit Auslandsberührung,also wenn ein Kind im Inland adoptiert wird, jedoch dieses oder seine Adoptiveltern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind noch weitere Fachstellen und Gerichte zu beteiligen.

Adoptionspflege

Das Kind lebt vor der Adoption in der Pflege der künftigen Adoptiveltern. Die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet die Familie fachlich während dieser Adoptionspflege und auch nach dem Ausspruch der Adoption. Die Nachbegleitung gehört aufgrund von gesetzlichen Veränderungen seit 2021 zu den Aufgaben der Vermittlungsstelle.

Auslandsadoption

Sollten Sie in Deutschland leben und ein Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, müssen Sie sich an eine überprüfte Auslandsvermittlungsstelle wenden, die auf der Internetseite des Bayerischen Landesjugendamtes gelistet sind. Hierbei erstellt die Adoptionsstelle vor Ort auf Antrag einen Sozialbericht. Im Rahmen einer Auslandsadoption oder einer Adoption mit Auslandsberührung ist der Fachdienst beim Anerkennungs- oder Umwandlungsverfahren involviert.

Vertrauliche Geburt

Bei einer Vertraulichen Geburt sind die Schwangerenberatungsstellen die erste Anlaufstelle für die Eltern, die anonym entbinden wollen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird dann bei der Vermittlung involviert. Die Daten der Eltern werden gegenüber dem Amt anonymisiert.

Stiefelternadoption

Einen großen Bereich der Adoptionsstelle nimmt die Stiefelternadoption ein. Alle Beteiligten müssen vor dem Verfahren beraten werden. In dem Prozess geht es um die Überprüfung und Beratung bezüglich Alternativen und auch die Bedeutung einer Adoption. Am Ende des Verfahrens gibt die Vermittlungsstelle eine fachliche Empfehlung an das Familiengericht weiter.

Suche nach Herkunft

Sowohl bei einer Fremdadoption als auch einer Stiefelternadoption begleitet die Fachstelle minderjährige und auch erwachsene Adoptierte auf der Suche nach ihrer Herkunft oder ihren Geschwistern. Es gibt eine Aufbewahrungsfrist der Adoptionsakten von 100 Jahren. Hier gibt es immer wieder Anfragen aus dem Ausland zu Adoptionen, die bereits vor über 50 Jahren durchgeführt wurden.

Die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt ist Teil einer Kooperation mit den Vermittlungsstellen von Miltenberg, Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg. Regelmäßige Treffen, Fachaustausch und der Abgleich von Standards gehören zu den Auflagen, die vom Bayerischen Landesjugendamt gestellt werden. Die Kooperation dient zur Sicherstellung der Qualität der Adoptionsvermittlung und ihrer Ausgestaltung.