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Inhalt

Beurkundungen

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind.

Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden.

 

Beurkundet werden dürfen unter anderem:

  • die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt oder die Anerkennung widerrufen wird

  • die Zustimmungserklärung der Mutter sowie die etwa erforderliche Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, des Kindes, des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters

  • die Erklärung, durch die die Mutterschaft anerkannt wird, sowie die etwa erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Mutter

  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

  • die Sorgeerklärungen sowie die etwa erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils

  

Welche Unterlagen Sie für die jeweilige Beurkundung benötigen und was die Voraussetzungen für eine Beurkundung sind, entnehmen Sie bitte den Informationen rechts oben (WEITERFÜHRENDE LINKS: "Beurkundungen - Anforderungen und notwendige Unterlagen").

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