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Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine "Hilfe zur Erziehung" nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 30). Dabei handelt es sich um ein freiwilliges, flexibles Beratungs- und Betreuungsangebot für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die Probleme in der Familie, in der Schule, mit Freunden, bei der Bewältigung des Alltags haben, die in Konflikten oder Krisen stehen.
Der Erziehungsbeistand unterstützt, berät und begleitet sie und ihre Familien. Dabei soll das soziale Umfeld einbezogen werden, die Persönlichkeit des jungen Menschen, sein Selbstbewusstsein und die Beziehungsfähigkeit gefördert und Perspektiven für Schule und Beruf entwickelt werden.
Für Eltern werden Beratungsgespräche je nach Situation als Einzel-, Paar- oder Familiengespräche angeboten. Diese können bei der Familie zuhause oder in den Räumen der Erziehungsbeistandschaft stattfinden. Ebenso gibt es Begleitung und Unterstützung, zum Beispiel bei Gesprächen in der Schule, mit Ämtern, usw.
Für Kinder und Jugendliche kann der Erziehungsbeistand je nach Alter und Bedarf für einige Zeit eine zusätzliche Bezugsperson zu den übrigen Familienmitgliedern werden, mit dem man in einem vertrauensvollen Miteinaner nach Lösungen suchen und bestenfalls deren Umsetzung erreichen kann. In Konfliktsituationen kann sich der Erziehungsbeistand als Vermittler einsetzen. Zudem versucht er bei schulischen Problemen zu helfen und sich bei Bedarf um Freizeit- und Kontaktmöglichkeiten zu kümmern.
Die Vermittlung von Erziehungsbeistandschaften erfolgt durch den jeweils zuständigen Bezirkssozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes.