Direktsprung:

Sie befinden sich hier: Startseite, Bürger in Aschaffenburg, Familie und Jugend, Wirtschaftliche Jugendhilfe,

Inhalt

Wirtschaftliche Jugendhilfe

In der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden die finanziellen und verwaltungstechnischen Aspekte der Jugendhilfemaßnahmen abgewickelt. Die Bereitstellung finanzieller Unterstützung ist in den meisten Fällen gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) unerlässlich und somit ein integraler Bestandteil der Jugendhilfe.

Vorrangig entstehen in diesem Sachgebiet folgende Aufgaben:

  • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Bewilligungen, Kostenzusagen, Änderungen, Beendigungen von Leistungen
  • Finanzielle Abwicklung von:
        - stationären Maßnahmen
        - Pflegegeld bei der Erziehung in der Vollzeitpflege
        - Inobhutnahmen
        - laufender Geldleistung in der Kindertagespflege
        - Teilnahmebeiträgen der Kindertageseinrichtungen
        - Förderung von Kindertageseinrichtungen nach BayKiBiG
        - ambulanten Maßnahmen
  • Festsetzung und Realisierung von Kostenbeiträgen gegenüber Eltern
  • Geltendmachung von Kostenersatz und Kostenerstattungen bei dritten Stellen, wie anderen Jugendhilfeträgern, dem Bezirk Unterfranken, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Agentur für Arbeit usw.
  • Abwicklung von Widersprüchen und Klagen

Hier finden Sie weitere Informationen zu Elternbeitragszuschüssen.


Kontakt:

Stadt Aschaffenburg
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg


Telefon: 06021 330 – 1729 oder -1735

Telefax: 06021 330 - 683
Email: jugendamt@aschaffenburg.de