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Wirtschaftliche Jugendhilfe
In der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden die finanziellen und verwaltungstechnischen Aspekte der Jugendhilfemaßnahmen abgewickelt. Die Bereitstellung finanzieller Unterstützung ist in den meisten Fällen gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) unerlässlich und somit ein integraler Bestandteil der Jugendhilfe.
Vorrangig entstehen in diesem Sachgebiet folgende Aufgaben:
- Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Bewilligungen, Kostenzusagen, Änderungen, Beendigungen von Leistungen
- Finanzielle Abwicklung von:
- stationären Maßnahmen
- Pflegegeld bei der Erziehung in der Vollzeitpflege
- Inobhutnahmen
- laufender Geldleistung in der Kindertagespflege
- Teilnahmebeiträgen der Kindertageseinrichtungen
- Förderung von Kindertageseinrichtungen nach BayKiBiG
- ambulanten Maßnahmen - Festsetzung und Realisierung von Kostenbeiträgen gegenüber Eltern
- Geltendmachung von Kostenersatz und Kostenerstattungen bei dritten Stellen, wie anderen Jugendhilfeträgern, dem Bezirk Unterfranken, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Agentur für Arbeit usw.
- Abwicklung von Widersprüchen und Klagen
Hier finden Sie weitere Informationen zu Elternbeitragszuschüssen.
Kontakt:
Stadt Aschaffenburg
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Telefon: 06021 330 – 1729 oder -1735
Telefax: 06021 330 - 683
Email: jugendamt@aschaffenburg.de