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Gesetzliche Betreuungen
Für Erwachsene ab 18 Jahren, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, kann vom Amtsgericht –Betreuungsgericht – ein Betreuer bestellt werden.
Die gesetzliche Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für den Betroffenen dar, welche in verschiedene Bereiche gegliedert ist, wie z.B. Vertretung bei Behörden, Gesundheitsfürsorge und bei Bedarf Regelung der finanziellen Angelegenheiten.
Die Betreuungsstelle der Stadt Aschaffenburg ist häufig am Betreuungsverfahren beteiligt und berichtet über das soziale Umfeld des Betroffenen und spricht Empfehlungen an das Gericht aus.