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Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge ist ein Teil der Leistungen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gewährt werden (§§ 25 -28 und Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KfürsV)):
Leistungsberechtigt nach dem BVG sind
- Kriegsopfer des ersten und zweiten Weltkrieges,
- Impfgeschädigte,
- Opfer politischen Gewahrsams oder von Gewalttaten,
- Beschädigte Bundeswehrsoldaten, Zivildienstleistende.
Beschädigte und Hinterbliebene, denen bereits Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt wird oder voraussichtlich gewährt werden kann, können ergänzend Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten, wenn die Leistungen nach dem BVG nicht ausreichen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Familienmitglieder der Beschädigten erfasst.
Voraussetzung ist, dass
- Beschädigte wegen der Schädigung
- Hinterbliebene wegen des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes
nicht in der Lage sind, den anzuerkennenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach den bereits genannten Gesetzen und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz:
- Hilfen zur beruflichen Rehabilitation
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Erziehungshilfe
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfen in besonderen Lebenslagen
Zuständig für die Gewährung der Kriegsopferfürsorge sind in aller Regel die kreisfreien Städte und Landkreise.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie persönlich vorsprechen möchten.
Weitere Informationen
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Schulverwaltungsamt
Zimmer 002
Pfaffengasse 9
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021/ 330 1430