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Leistungen für Asylbewerber
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) besitzen,
- über einen Flughafen einreisen wollen und dort auf exterritorialem Gebiet festgehalten werden, bevor über ihre Einreise entschieden ist,
- eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 Abs. 1, 24 oder 25 Abs. 4 oder 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besitzen, eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz besitzen,
- vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, oder
- Ehegatten oder minderjährige Kinder der oben genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
Ihre Ansprüche auf Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts sind im AsylbLG geregelt und werden vorrangig in Form von Sachleistungen gewährt. Nur in Ausnahmefällen können statt der vorrangig zu gewährenden Sachleistungen Wertgutscheine oder Geldleistungen im gleichen Wert ausgegeben werden.
Anspruch besteht insbesondere auf
- Grundleistungen : Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Leistungen für Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Die Deckung des physischen Existenzmimimums erfolgt vorrangig durch Sachleistungen, ergänzt durch einen monatlichen Geldbetrag zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums.
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- Sonstige Leistungen (Leistungen, die in der Besonderheit eines Einzelfalls begründet sind)
In der Regel erfolgt in Bayern die Unterbringung in sogenannten „Gemeinschaftsunterkünften“. Es handelt sich um Sammelunterkünfte. In Aschaffenburg befindet sich neben Würzburg eine derartige Gemeinschaftsunterkunft.
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Amt für soziale Leistungen
Zimmer 137
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 1453
- Telefax:
- 06021 330 628