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Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist für alle Bewohner in der Stadt und im Landkreis Aschaffenburg zuständig.

Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind vielfältig. Sie werden vor Ort von den Gesundheitsämtern wahrgenommen. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit von Gesundheitsämtern ist in Bayern das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) und andere rechtliche Vorschriften auf Bundesebene wie das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung.

Weitere Informationen zum Gesundheitsamt finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Aschaffenburg.