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AGG-Beschwerdestelle

Die Gleichstellungsstelle ist auch gleichzeitig die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dieses bundesweit gültige Gesetz bietet allen Menschen eine rechtliche Basis sich zu wehren, wenn sie aufgrund ihres Geschlechts, der sexuellen Orientierung, ihrer Rasse, dem Alter oder ihrer Weltanschauung/ Religion diskriminiert werden. Somit soll dieses Gesetz Kategorien schützen, die der Mensch nicht durch eigene Leistung selbst beeinflussen kann. Weitere Informationen zu diesem Gesetz finden Sie im Flyer AGG der Gleichstellungsstelle.

Was versteht man eigentlich unter Diskriminierung und Benachteiligung?

Diskriminierung beschreibt die Benachteiligung von Personengruppen, seltener auch einzelner Personen, aufgrund von zumeist unreflektierten (Wert-)Vorstellungen, unbewusster Einstellungen, Vorurteilen, Stereotypen und Assoziationen. Diese Stereotypen und Vorurteile beziehen sich auf Merkmale der diskriminierten Personen, die diese nicht durch ihre eigene Leistung beeinflussen können.

Was tun wenn Sie eine Diskriminierung erfahren haben?

Die Gleichstellungsstelle Aschaffenburg bietet Erstgespräche an, die vor dem Einreichen einer offiziellen Beschwerde wahrgenommen werden können. In diesen Gesprächen steht Ihnen die Leitung der Gleichstellungsstelle beratend zur Seite und unterstützt Sie. Wir empfehlen Ihnen, dieses Angebot vor dem Einreichen der Beschwerde wahrzunehmen, da so Unklarheiten vorab geklärt werden können. Nach Einreichen der offiziellen Beschwerde sind Änderungen oder Rücknahmen nicht mehr möglich. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

 

Welche Schritte werden beim Eingehen einer Beschwerde eingeleitet?

  • Eingehen der Beschwerde
    • Dokumentation der allgemeinen Daten
  • Ermittlung des Sachverhaltes:
    • Zu Beginn werden die klassischen W-Fragen gestellt, wie z.B. Was ist passiert? Von wem ging die Benachteiligung aus? Welches Merkmal ist betroffen?
    • Wurde der/die Vorgesetzte informiert? (ggf. Rücksprache)
    • Wurden bereits andere Stellen einbezogen (z.B. Personal-/Betriebsrat, Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) und was haben diese unternommen?
    • Stellungnahme der beschuldigten Person/ Beschwerdegegner*in einholen; Hat diese*r Kenntnis/eine Schulung vom AGG?
  • Prüfung des Sachverhaltes:
    • Liegt eine Benachteiligung vor?
  • Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung an die beschwerdeführende Person
  • Maßnahmen zur Abhilfe und Kontrolle
    • Empfohlene/Eingeleitete Maßnahmen; Festsetzen von Kontrollterminen;