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Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Hinweise aus dem Bereich "Gewerbe, Sicherheit und Recht".

 

Afrikanische Schweinepest
  • Afrikanische Schweinepest Die Stadt Aschaffenburg ordnet in der ab 22. Juni geltenden Allgemeinverfügung unter anderem an, dass jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fallwild und Unfallwild) und krankheitsauffällig erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fund- oder Erlege-Ortes (wenn möglich mit GPS-Daten) dem Veterinäramt des Landratsamtes Aschaffenburg gemeldet werden muss. Von jedem gesund erlegten Wildschwein muss eine Blutprobe entnommen werden, die ebenfalls an das Veterinäramt weitergegeben werden muss.