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Inhalt

Feiertagsgesetz

Schutz von Sonn- und Feiertagen

Gesetzliche Feiertage in ganz bayern sind:
  • Neujahr
  • Heilige Drei Könige (Epiphanias)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • der 1. Mai
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Mariä Himmelfahrt
  • der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit
  • Allerheiligen
  • Erster Weihnachtstag
  • Zweiter Weihnachtstag

 

An den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes (in der Regel zwischen 7.00 Uhr und 11.00 Uhr) sind außerdem folgende Aktivitäten verboten:

  • alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen,
  • öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen (Sportveranstaltungen sind erlaubt),
  • Treibjagden.
Die Verbote gelten nicht
  • für den Betrieb der Post, der Bahn und sonstiger Unternehmen, die der Personenbeförderung dienen,
  • für Instandsetzungsarbeiten an Verkehrsmitteln, soweit sie zur Weiterfahrt erforderlich sind,
  • für unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung häuslicher und landwirtschaftlicher Bedürfnisse, zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit und Eigentum, im Interesse öffentlicher Einrichtungen oder zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstands erforderlich sind,
  • für leichtere Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern oder ihrer Angehörigen vorgenommen werden.

Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag.

Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:
  • Aschermittwoch
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag
  • Karsamstag
  • Allerheiligen
  • Volkstrauertag
  • Totensonntag
  • Buß- und Bettag
  • Heiliger Abend (ab 14.00 Uhr).
Adresse

    Weitere Auskünfte erhalten Sie von

  • Stadt Aschaffenburg
    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
    Sachgebietsleitung
    Zimmer 206
    Wermbachstr. 30
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 1725
    Telefax:
    06021 330 - 624
    Email: