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Inhalt

Fischereirecht

Fischereischein

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und jeweils noch eine Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Fischereirechts, in dessen Gewässer Sie fischen wollen (gültiger Erlaubnisschein) bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde. Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit. Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Voraussetzungen

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anerkannt.
Zudem gibt es Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung.

Ablauf

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich (gegebenenfalls durch einen Dritten mit einer Vollmacht) erfolgen.

Fristen

Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.
Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antrag auf Erlaubniserteilung (vgl. Ergänzende Links) werden noch benötigt:

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • Nachweis der bezahlten Fischereiabgabe
  • Passbild
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
Kosten

Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe (s. u.) zusammen.

Fischereischeingebühr:

Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €

Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €

Jugendfischereischein: 5,00 €

Rechtsgrundlagen

Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)

Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG)

Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)

 

Fischereiabgabe

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden. Die Fischereiabgabe ist die Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins.

Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.

Fristen

Die Fischereiabgabe muss vor Erteilung des Fischereischeins bei der zuständigen Gemeinde bezahlt werden. Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig.

Kosten

Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40 €. Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160 €.
Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10 €, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.
Für den Jahresfischereischein (für Touristen) beträgt die Fischereiabgabe 15 €.
 

 

Fischerprüfung

Die Staatliche Fischerprüfung wird jährlich vom Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführt. Die Prüfung findet landeseinheitlich und i.d.R. am ersten Samstag des Monats März in jedem Regierungsbezirk statt.

Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines. Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung ist die fristgerechte Anmeldung und Einzahlung der Prüfungsgebühr sowie die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.

Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über unten angeführten Link „Anmeldung". Sollte eine schriftliche Anmeldung notwendig sein, erhalten Sie das erforderliche Formular beim Landesfischereiverband Bayern e. V. (Tel.: 089/6427-2623) oder bei der jeweils zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die schriftliche Anmeldung senden Sie an den Landesfischereiverband Bayern e. V. , Pechdellerstr. 16, 81545 München.

Nähere Informationen zum Ablauf der Prüfung, dem Ausbildungsplan, sowie den Anbietern von Vorbereitungslehrgängen finden Sie über unten aufgeführten Link.

Voraussetzungen

Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss vorher an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Ferner muss der Bewerber am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Fristen

Die Anmeldung muss spätestens zum 1. Dezember des der Prüfung vorangehenden Jahres erfolgen (Ausschlussfrist).
Die Prüfungsgebühr von 30,- € ist bis spätestens zum 15. Dezember des der Prüfung vorangehenden Jahres zu bezahlen (Ausschlussfrist).

Erforderliche Unterlagen
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung
  • Einladung zur Prüfung
Weitere Hinweise

Onlineverfahren zur Staatlichen Fischerprüfung Bayern (Anmeldung zur Prüfung + Einzahlung der Prüfungsgebühr) möglich, siehe "Ergänzende Links"

Kosten

Kosten für den Vorbereitungslehrgang erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Kursleitern.

Die Prüfungsgebühr beträgt 30,- €.

Adresse

    Weitere Auskünfte erhalten Sie hier

  • Stadt Aschaffenburg
    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
    Zimmer E05
    Wermbachstr. 30
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 1466
    Telefax:
    06021 330 - 624
    Email: