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Inhalt

Gefährliche Tiere & Kampfhunde

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder auch eine Kampfhunderasse (vgl. weitere Informationen über "Ergänzende Links") halten will, bedarf der Erlaubnis der örtlichen Genehmigungsbehörde. Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann. Das sind beispielsweise große Raubtiere (Löwen, Tiger, Bären etc.), Würge- und Giftschlangen, Gifttiere (Vogelspinnen etc.) und Kampfhunderassen wie Rottweiler, American Bulldog, Bullmastiff usw.

Vorraussetzungen

Eine Erlaubnis kann erteilt werden, wenn der Antragssteller u.a. ein berechtigtes Interesse für die Tierhaltung nachweisen kann, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, Gefahren, die von dem Tier gegenüber Leben, Gesundheit, Eigentum etc. ausgehen könnten, nicht erkennbar sind und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Ablauf

Nach Abgabe des Antrags bei der örtlichen Genehmigungsbehörde wird dieser auf die Erfüllung der Voraussetzungen und bezüglich möglicher Versagungsgründe geprüft. Der Antrag wird anschließend zur Stellungnahme an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet. Sobald von dort eine Rückmeldung vorliegt, kann die beantragte Erlaubnis erteilt werden. Sie müssen zwischen Antragsabgabe und Erlaubniserteilung mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier bis sechs Wochen rechnen.

Besonderheit hier bei den Kampfhunderassen: Sollte der Hund noch nicht ausgewachsen und in seinem Verhalten vollständig entwickelt sein, wird die Erlaubnis der Genehmigungsbehörde nur vorläufig, in der Regel bis zum Alter von 18 Monaten, erteilt. Danach muss aufgrund eines neuen Wesensgutachtens eine unbefristete Halteerlaubnis ausgestellt werden.

Unterlagen

Neben dem Antrag auf die Erlaubniserteilung (siehe "Ergänzende Links") werden noch benötigt:

  • ein aktuelles Führungszeugnis,
  • ein Kauf- oder Überlassungsvertrag aus dem die Personendaten des Verkäufers hervorgehen sowie ein
  • Nachweis über das Bestehen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Besonderheiten hier bei den Kampfhunderassen: Es wird noch ein Wesensgutachten, ausgestellt von einem anerkannten Sachverständigen für das Hundewesen (vgl. Ergänzende Links), gefordert sowie die Anmeldung zur Hundesteuer bei der örtlichen Steuerabteilung in der Wohnsitzgemeinde verlangt.

Kosten

An Gebühren und Auslagen fallen pro Vorgang ca. 50,- bis 150,- EUR an. Bei den Kampfhunderassen kommen noch die Kosten für das Wesensgutachten und die Hundesteuer hinzu.

Adresse

    Weitere Auskünfte erhalten Sie hier

  • Erlaubnispflichtige Gewerbe; Gaststätten; Apotheken; Heilpraktiker; Märkte; Messen; Kampfhunde, gefährliche Tiere
    Zimmer 203
    Wermbachstr. 30
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 1310
    Telefax:
    06021 330 - 624
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