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Inhalt

Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis gem. § 34 a GewO. Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die Kreisverwaltungsbehörde, in der die Firma ihren Betriebssitz hat oder errichten möchte.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.

Voraussetzungen
  • Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden und seines Personals
  • Vorhandensein der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
  • Vertrautsein mit den, bzw. Kenntnis der für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften
  • Ausreichende Haftpflichtversicherung
Fristen

Bearbeitungsdauer ca. 2 - 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
  • Nachweis über die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten und über einen ausreichenden Versicherungsschutz
  • Nachweis über die vorgeschriebene Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung
  • ggf. Auszug aus dem Handelsregister
  • ausgefülltes Antragsformular
Kosten

Für die Erteilung einer Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe werden in der Regel Gebühren in Höhe von mindestens 800 Euro erhoben.

Adresse

    Weitere Auskünfte erhalten Sie hier

  • Stadt Aschaffenburg
    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
    Erlaubnispflichtige Gewerbe; Gaststätten; Apotheken; Heilpraktiker; Märkte; Messen; Kampfhunde, gefährliche Tiere
    Zimmer 203
    Wermbachstr. 30
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 1310
    Telefax:
    06021 330 - 624
    Email: