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Gaststätten & Gestattungen
© Stadt Aschaffenburg
Gaststättenerlaubnis
- § 11 GastG - Vorläufige Erlaubnis oder
- § 2 GastG - Endgültige Erlaubnis
Wer alkoholische Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, betreibt ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe. Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Gaststätte befindet.
Wer alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, benötigt hierzu nur eine Gewerbeanmeldung.
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, vollständige Antragsunterlagen (s. u.)
Fristen
Die Gaststättenerlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (ca. 4 Wochen vor Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Nachfolgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen bzw. nachzureichen:
- Pacht- oder Mietvertrag, bei Eigentümer einen Grundbuchauszug
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes bzw. einer beauftragten Ärztin / eines beauftragten Arztes nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), Informationen: Tel.: 06021/394120
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Bescheinigung über die Schulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (tel. Anmeldung 06021/8800)
- Führungszeugnis (zur Vorlage bei Behörden) der/des Antragstellerin/Antragstellers, zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde(wenn sie in Aschaffenburg wohnen erfolgt die Antragstellung im Rahmen der Bearbeitung Ihres Gaststättenantrags seitens des Ordnungsamtes)
- Wenn es sich um eine Neuerrichtung einer Gaststätte bzw. um eine Nutzungsänderung handelt, sind entsprechende Pläne vorzulegen.
Kosten
siehe Gebührenliste unter „Ergänzende Links“.
Erlaubnis zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Gestattung, § 12 GastG)
Aus besonderem Anlass (z.B. Straßenfest, Vereinsjubiläum, Geschäftseröffnung, Kindergarten- oder Pfarrfest, Kerb oder Volksfest) kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes vorübergehend gestattet werden (§ 12 GastG).
Voraussetzung ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt.
Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, Geeignetheit der Räume
Ablauf
Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist rechtzeitig (2 Wochen vorher) schriftlich beim Ordnungsamt zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Notwendig ist der Antrag, welchen Sie hier („Ergänzende Links“) bereitgestellt finden.
Kosten
siehe Gebührenliste unter „Ergänzende Links“.
Ergänzende Links
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Erlaubnispflichtige Gewerbe; Gaststätten; Apotheken; Heilpraktiker; Märkte; Messen; Kampfhunde, gefährliche Tiere
Zimmer 203
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 1310
- Telefax:
- 06021 330 - 624
- Email:
- amt32@aschaffenburg.de
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
anzeigepflichtige Veranstaltungen; vorübergehender Gaststättenbetrieb (z. B. Vereinsfest)
Zimmer 203
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1305
- Telefax:
- +49 6021 330 - 624
- Email:
- amt32@aschaffenburg.de