Inhalt
Ladenschlussgesetz
Verkaufsstellen (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) müssen
- an Sonn- und Feiertagen,
- montags bis samstags bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr,
- am 24.12., wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6.00 Uhr und ab 14.00 Uhr
geschlossen sein.
Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z.B. Tankstellen, Apotheken), auf bestimmte örtliche Gegebenheiten (z. B. Kur- und Erholungsorte, ländliche Gebiete, Personenbahnhöfe, Flughäfen) oder bestimmte Waren (z.B. Konditor- und Backwaren, Milcherzeugnisse) abgestellt sind.
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Sachgebietsleitung
Zimmer 206
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 1725
- Telefax:
- 06021 330 - 624
- Email:
- amt32@aschaffenburg.de