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Makler & Bauträger

Quelle: © S. Hofschlaeger / www.pixelio.de
Wer u. a. gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf der Erlaubnis nach § 34c Abs.1 Gewerbeordnung (GewO).
Diese Erlaubnis kann beim Ordnungsamt beantragt werden - Voraussetzungen sind persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.
Wer dagegen gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will, bedarf gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
Fristen
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 3 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis für Behörden
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- Gewerbezentralregisterauszug
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (ggf.)
- Notwendig ist außerdem der Antrag, welchen Sie hier („Ergänzende Links“) bereitgestellt finden.
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis werden in der Regel Gebühren in Höhe von mindestens 220 Euro erhoben.
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Erlaubnispflichtige Gewerbe; Gaststätten; Apotheken; Heilpraktiker; Gewerbeuntersagung Veranstaltungen; Märkte; Messen; Kampfhunde, gefährliche Tiere
Andrea Straub
Zimmer 203
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1310
- Telefax:
- +49 6021 330 - 624
- Email:
- andrea.straub@aschaffenburg.de