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Inhalt

Messen & Märkte

Weihnachtsmarkt

© Stadt Aschaffenburg

Messe (§ 64 GewO)

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großunternehmer vertreibt.

Ausstellung (§ 65 GewO)

Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.

Markt (§§ 66, 67, 68 GewO)

Ein Markt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere Warenarten feilbietet.

 

Messen, Ausstellungen und Märkte müssen vom Ordnungsamt festgesetzt werden. Nur dann sind die Messeteilnehmer von einigen gesetzlichen Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeanzeige befreit.

Gewerbliche Flohmärkte können an Sonn- und Feiertagen nicht festgesetzt werden.

Voraussetzungen
  • Antrag auf Festsetzung
  • Zuverlässigkeit des Antragstellers

Die Zuverlässigkeit wird anhand des Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszugs überprüft.

  • Kein Widerspruch zum öffentlichen Interesse
  • Keine Abhaltung der Veranstaltung in einem Ladengeschäft
Fristen

Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung. Die Bearbeitungsdauer ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig.

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Nähere Angaben zur Beurteilung der Art der Veranstaltung insbesondere über die anzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer
  • Lagepläne (ggf.)
  • Vollständige Antragsunterlagen
Kosten

Die Gebühr für die Festsetzung von Märkten, Messen oder Ausstellungen beträgt in der Regel 400,- Euro für den ersten Veranstaltungstag. Für jeden weiteren Tag werden zusätzliche Gebühren erhoben.

Adresse

    Weitere Auskünfte erhalten Sie hier

  • Stadt Aschaffenburg
    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
    Erlaubnispflichtige Gewerbe; Gaststätten; Apotheken; Heilpraktiker; Märkte; Messen; Kampfhunde, gefährliche Tiere
    Zimmer 203
    Wermbachstr. 30
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 1310
    Telefax:
    06021 330 - 624
    Email: