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Messen & Märkte
© Stadt Aschaffenburg
Messe (§ 64 GewO)
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großunternehmer vertreibt.
Ausstellung (§ 65 GewO)
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Markt (§§ 66, 67, 68 GewO)
Ein Markt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere Warenarten feilbietet.
Messen, Ausstellungen und Märkte müssen vom Ordnungsamt festgesetzt werden. Nur dann sind die Messeteilnehmer von einigen gesetzlichen Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeanzeige befreit.
Gewerbliche Flohmärkte können an Sonn- und Feiertagen nicht festgesetzt werden.
Voraussetzungen
- Antrag auf Festsetzung
- Zuverlässigkeit des Antragstellers
Die Zuverlässigkeit wird anhand des Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszugs überprüft.
- Kein Widerspruch zum öffentlichen Interesse
- Keine Abhaltung der Veranstaltung in einem Ladengeschäft
Fristen
Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung. Die Bearbeitungsdauer ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig.
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug
- Nähere Angaben zur Beurteilung der Art der Veranstaltung insbesondere über die anzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer
- Lagepläne (ggf.)
- Vollständige Antragsunterlagen
Kosten
Die Gebühr für die Festsetzung von Märkten, Messen oder Ausstellungen beträgt in der Regel 400,- Euro für den ersten Veranstaltungstag. Für jeden weiteren Tag werden zusätzliche Gebühren erhoben.
Ergänzende Links
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Erlaubnispflichtige Gewerbe; Gaststätten; Apotheken; Heilpraktiker; Märkte; Messen; Kampfhunde, gefährliche Tiere
Zimmer 203
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 1310
- Telefax:
- 06021 330 - 624
- Email:
- amt32@aschaffenburg.de