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Öffentliche Veranstaltungen

Quelle: © Moni Sertel / www.pixelio.de
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.
Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn die erforderliche Anzeige nicht fristgemäß erstattet wird, es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt oder zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll, mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint. Das Gleiche gilt, sofern andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Für bestimmte Veranstaltungen können vorrangige (kommunale) Sonderregelungen gelten, über die Sie sich ebenfalls bei der Stadt Aschaffenburg informieren können.
Voraussetzungen
Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.
Fristen
Die Anzeige nicht erlaubnispflichtiger Veranstaltungen muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen.
Die Anzeige erlaubnispflichtiger Veranstaltungen soll so früh wie möglich, wenn möglich mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung erfolgen.
Kosten
Für die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung werden in der Regel keine Gebühren erhoben. Die Gebühren für eine ggf. notwendige Erlaubnis richten sich vorrangig nach dem Verwaltungsaufwand, bzw. damit nach dem Umfang der Veranstaltung.
Erforderliche Unterlagen
Notwendig ist die "Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung", welche Sie hier („Ergänzende Links“) bereitgestellt finden.
ergänzende Links
Adresse
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
anzeigepflichtige Veranstaltungen; vorübergehender Gaststättenbetrieb (z. B. Vereinsfest)
Zimmer 203- Telefon:
- +49 6021 330 - 1305
- Telefax:
- +49 6021 330 - 624
- Email:
- amt32@aschaffenburg.de
Ordnungswesen öffentliche Sicherheit und Ordnung
Sachgebietsleitung
Zimmer 206- Telefon:
- 06021 330 - 1725
- Telefax:
- 06021 330 - 624
- Email:
- amt32@aschaffenburg.de