Inhalt
Reisegewerbe
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
- Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- Unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Eine Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)
Fristen
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Reisegewerbekarte
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Passfoto
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug
- Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)
- Handelsregisternummer
- Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige
Kosten
In der Regel werden für die Erteilung der Reisegewerbekarte Gebühren in Höhe von 350 Euro erhoben.
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Erlaubnispflichtige Gewerbe; Gaststätten; Apotheken; Heilpraktiker; Märkte; Messen; Kampfhunde, gefährliche Tiere
Zimmer 203
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 1310
- Telefax:
- 06021 330 - 624
- Email:
- amt32@aschaffenburg.de