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Spielrecht
Wer eine Spielhalle betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis gem. § 33 i Gewerbeordnung. Weitere Informationen dazu finden Sie über den Link auf der rechten Seite ("Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle").
Wer Geldspielgeräte aufstellen möchte, benötigt eine Erlaubnis nach §§ 33 c Abs. 1 und 3 Gewerbeordnung. Auch dazu sind über den Link "Erlaubnis für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit" rechts weitere Infos hinterlegt.
Über den Link "Lotterien & Ausspielungen / Tombolas" erhalten Sie die notwendigen Informationen zur Beantragung einer Genehmigung für eine derartige Veranstaltung.
Für den Betrieb eines Internet-Cafés genügt eine Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung.
Die Veranstaltung von Pokerturnieren ist nur in eng begrenzten Fällen möglich.
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Sachgebietsleitung
Zimmer 206
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 1725
- Telefax:
- 06021 330 - 624
- Email:
- amt32@aschaffenburg.de