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Spielrecht

Wer eine Spielhalle betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis gem. § 33 i Gewerbeordnung. Weitere Informationen dazu finden Sie über den Link auf der rechten Seite ("Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle").

Wer Geldspielgeräte aufstellen möchte, benötigt eine Erlaubnis nach §§ 33 c Abs. 1 und 3 Gewerbeordnung. Auch dazu sind über den Link "Erlaubnis für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit" rechts weitere Infos hinterlegt.

Über den Link "Lotterien & Ausspielungen / Tombolas" erhalten Sie die notwendigen Informationen zur Beantragung einer Genehmigung für eine derartige Veranstaltung.

 

Für den Betrieb eines Internet-Cafés genügt eine Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung.

Die Veranstaltung von Pokerturnieren ist nur in eng begrenzten Fällen möglich.

Adresse

    Weitere Auskünfte zu Internet-Cafés und Pokerturnieren erhalten Sie von

  • Stadt Aschaffenburg
    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
    Sachgebietsleitung
    Zimmer 206
    Wermbachstr. 30
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 1725
    Telefax:
    06021 330 - 624
    Email: