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Versicherungsmakler, Immobilienmakler & Bauträger
Wenn Sie gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln wollen, benötigen Sie gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
https://www.ihk.de/aschaffenburg/recht/gewerberecht/versicherungsvermittler-nach-34-d-gewo-3162424
Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO), Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO der zuständigen Behörde. Für den Bereich des Kammerbezirks der IHK Aschaffenburg ist dies die IHK Aschaffenburg.
https://www.ihk.de/aschaffenburg/recht/gewerberecht/wohnimmobilienverwalter2-4089554