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Aschaffenburger Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
Wir fördern freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden in Aschaffenburg. Diese werten ein Gebäude optisch und ökologisch auf, verbessern das Klima und erhöhen den temporären Wasserrückhalt und die Verdunstungskühlung. Zudem fördern die begrünten Dächer und Fassaden die Biodiversität in der Stadt.

(Foto: Fabian Weiss, Zentrum KlimaAnpassung )
Wen fördern wir?
Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, Mieter und Mieterinnen sowie Kleinstunternehmen, kleine und mittelständige Unternehmen von Aschaffenburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude.
Was fördern wir?
Gefördert werden Begrünungen von Bestandsgebäude im Stadtgebiet von Aschaffenburg.
Förderschwerpunkt 1 Dachbegrünung:
- Freiwillig durchgeführte extensive und intensive Dachbegrünung.
- Ab 10 m² Vegetationsfläche
Förderschwerpunkt 2 Solar-Gründach:
- Freiwillig durchgeführte Kombination einer vollflächigen Dachbegrünung unter einer aufgeständerten Photovoltaik Anlage.
- Ab 10 m² Vegetationsfläche
- Die Photovoltaik Anlage muss einen Netzanschluss haben und die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen.
Förderschwerpunkt 3 Fassadenbegrünung:
- Freiwillig durchgeführte bodengebundene Fassadenbegrünung mit mehrjährigen Selbstklimmern oder Gerüstkletterpflanzen mit Wurzelraum direkt im Erdreich.
- Freiwillig durchgeführte wandgebundene Fassadenbegrünung mit mehrjähriger Bepflanzung ohne Bodenanschluss in horizontalen Gefäßen oder flächigen Systemen an der Fassade befestigt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme ist abhängig von der Art der geplanten Begrünung:
- Eine extensive oder intensive Dachbegrünung wird mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal jedoch mit 1.500 Euro je Gebäude) gefördert.
- Ein kombiniertes Solar-Gründach wird mit einem Bonus in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Dachbegrünung (maximal jedoch 500 €) gefördert.
- Eine Fassadenbegrünung wird mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 3.000 Euro je Gebäude gefördert.
Was ist noch zu beachten?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s:
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
- Stellen Sie Ihren Antrag im Onlineformular hier.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.
- Sie haben 12 Monate Zeit zur Fertigstellung und Einreichen des Auszahlungsantrages.
Wir sind für Sie da:
Amt für Stadtplanung und Klimamanagement
Klimaanpassungsmanagerin
Antonia Pfeiffer
Telefon: +49 6021 330 - 1846
Email: klimaanpassung@aschaffenburg.de
Wo bekomme ich Beratung und fachliche Unterstützung?
Dach- und Fassadenbegrünungen werden von Architektinnen, Architekten sowie Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten geplant und von spezialisierten Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus ausgeführt.
Entsprechende Adressen erhalten Sie bei den Verbänden und den Einrichtungen:
- Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (www.bdla.de/de/landesverbaende/bayern)
- Bayrische Architektenkammer (www.byak.de/)
- Bundesverband Garten, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (www.galabau.de)
- Bundesverband GebäudeGrün (www.gebaeudegruen.info)
- DachdeckerInnung Aschaffenburg-Miltenberg (www.dachdeckerinnung-aschaffenburg-miltenberg.de)
Weitere Informationen
- Richtlinie zum Förderprogramm "Gebäudebegrünung" (PDF | 483 KB)
- Online-Antrag zur Förderung
- Antrag auf Förderung (PDF-Datei) (PDF | 361 KB)
- Auszahlungsantrag (online)
- Auszahlungsantrag (PDF-Datei) (PDF | 1009 KB)
- FFL Richtlinie für Bauwerksbegrünung, die FFL Richtlinie kann während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.