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Denkmalschutz

Fachwerkhaus in der Dalbergstraße

Foto: Caroline Förster, Stadt Aschaffenburg

Denkmäler in Aschaffenburg

Das Stadtbild Aschaffenburgs wird geprägt von über 400 eingetragenen Baudenkmalen und vier denkmalgeschützten Ensemblebereichen.

Das Ensemble Oberstadt, auf der Hochfläche über dem Main zwischen Stiftskirche und Schloss Johannisburg, sowie die belebten Geschäftsstraßen rund um Herstallstraße, Sand- und Steingasse gehören zum ältesten Stadtgebiet.

Typische Fachwerkhäuser des 15. – 18. Jahrhunderts, stattliche Bauten und weitläufige Grünanlagen des Klassizismus, sowie Geschäftsbauten, Fabrikantenvillen und Industrieanlagen der Gründerzeit haben sich in der Innenstadt und den Stadtteilen erhalten.

Aschaffenburgs Denkmäler vermitteln ein breites Spektrum von künstlerischen und technischen, aber auch von sozialen und wirtschaftlichen Leistungen früherer Generationen. Sie bereichern das städtische Leben und geben wichtige Bezugspunkte innerhalb des Stadtgefüges.

Die in der Denkmalliste eingetragenen Denkmäler von Aschaffenburg und ganz Bayern können über www.denkmal.bayern.de im Internet abgerufen werden. Auch bei der Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg im Bauordnungsamt kann die Denkmalliste von Aschaffenburg eingesehen werden.

Regelungen des Denkmalschutzgesetzes

Die Regelungen des Denkmalschutzgesetzes haben zum Ziel Denkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützten und für die Zukunft zu erhalten.

„Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“ (Art. 1 Abs. 1) Bayerisches Denkmalschutzgesetz).

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz unterscheidet:

  • Baudenkmäler: Das sind unter Schutz stehende bauliche Anlagen aller Art wie Häuser, Brunnen, Bildstöcke, Industrieanlagen etc., einschließlich ihrer historischen Ausstattungsstücke. Auch historische Garten- und Parkanlagen können Baudenkmäler sein.
  • Ensembles: Das sind unter Schutz stehende Gruppen von Bauwerken die zusammen ein historisches Orts- Platz- oder Straßenbild darstellen.
  • Bodendenkmäler: Das sind unter Schutz stehende bewegliche oder unbewegliche Überreste menschlicher Besiedelung, vor allem aus Vor- und Frühgeschichtlicher Zeit, die sich im Boden befinden, wie Reste von Bauwerken und Gräbern oder Werkzeugen und Gefäßen.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege trifft die Denkmalfeststellung und trägt die Denkmale „nachrichtlich“ in eine Denkmalliste ein. Die Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg im Bauordnungsamt ist für den Vollzug des Denkmalschutzgesetztes zuständig und Ansprechpartner bei allen Fragen zum Denkmalschutz in Aschaffenburg.

Adresse

    Adresse

  • Stadt Aschaffenburg
    Denkmalschutz; Denkmalpflege
    Caroline Förster
    Zimmer S1-102
    Sandgasse 1
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1252
    Telefax:
    +49 6021 330 - 491
    Email: