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Infos für Eigentümer

Baustelle Denkmal

Foto: Caroline Förster, Stadt Aschaffenburg

Infos für Eigentümer

Erhaltung

Nach Art.4 Denkmalschutzgesetz ist ein Eigentümer eines Denkmals dazu verpflichtet, es instand zuhalten, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihm das zuzumuten ist.

Mangelnde Pflege und Instandhaltung können die historische Bausubstanz gefährden. Unsachgemäßer Umgang, kurzfristige Moden, aber auch ungeeignete Nutzungsvorstellungen können wichtige Elemente und Teile eines Baudenkmals für immer auslöschen.

In keinem Falle jedoch bedeutet Denkmalschutz eine Veränderungssperre bzw. das Einfrieren des gegenwärtigen Zustandes. Zeitgemäße Nutzungsvorstellungen lassen sich in der Regel auch denkmalverträglich realisieren.

Erlaubnis- und Baugenehmigungspflicht

Jede Veränderung an oder in einem Baudenkmal z.B.: Umbauten, Sanierungsarbeiten, Dachneudeckungen, Fenster- und Türerneuerungen sind nach dem Denkmalschutzgesetz erlaubnispflichtig. Wenn es sich um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen handelt wie z.B.: Nutzungsänderungen oder Errichtungen von Gauben oder Anbauten, beinhaltet die Baugenehmigung diese Erlaubnis.

Generell empfiehlt es sich schon frühzeitig bei der Planung einer Baumaßnahme mit der Denkmalschutzbehörde Kontakt aufzunehmen. In vielen Fällen liegen hier Unterlagen zur Geschichte und Baukonstruktion vor. In manchen Fällen können auch ausführliche Bestandsaufnahmen am Objekt erforderlich sein.

Um Bauschäden zu vermeiden und um das Erscheinungsbild des Denkmals nicht zu beeinträchtigen, ist die Auswahl der richtigen Baumaterialien, ein wichtiger Punkt. Die Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg im Bauaufsichtsamt hilft denkmalverträgliche Lösungen für Planungswünsche zu finden.

Finanzierungshilfen

Da die Kosten für die Erhaltung eines Denkmals die Leistungskraft des Eigentümers überschreiten können, gibt es indirekte Finanzierungshilfen durch Steuervergünstigungen und direkte Finanzierungshilfen durch Zuschüsse.

Jede Art der Finanzierungshilfe wird nur gewährt, wenn die Maßnahme vor ihrer Durchführung mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt wurde (siehe hier auch Erlaubnispflicht und Baugenehmigungspflicht).

Informationen zu Steuervergünstigungen erhalten sie über www.blfd.bayern.de, die erforderlichen Bescheinigungen stellt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege aus.

Auskunft zu den einzelnen Fördermöglichkeiten erteilt die Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg im Bauordnungsamt.