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Inhalt

Gutachterausschuss

ALLGEMEINES

Der Gutachterausschuss für die kreisfreie Stadt Aschaffenburg ist ein unabhängiges und selbständiges Gremium. Es besteht aus dem Vorsitzenden sowie weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Die Gutachter werden auf vier Jahre berufen.

Dieses Gremium erstellt auf der Grundlage von abgeschlossenen Immobilienkaufverträgen, die unter Wahrung des Datenschutzes ausgewertet werden, Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke und regelmäßig eine Bodenrichtwertkarte.

Die Aufgaben des Gutachterausschusses ergeben sich aus dem Baugesetzbuch (BauGB) und werden durch die Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (BayGaV) ergänzt und konkretisiert.

Zur Vorbereitung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle.

Adresse
Bodenrichtwerte
  • Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Werteverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Wertbeeinflussende Merkmale bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen eines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert.

    Die Bodenrichtwerte werden jeweils zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt.

    Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 13 Satz 2 BayGaV).

    Die Bodenrichtwertkarte (Stichtag 01.01.2022) liegt in digitaler Form vor und kann über das Internet (Boris Bayern) bezogen werden. Sie können zwischen Dauerabonnement (entspricht dem dauerhaften Zugriff auf die zum Kaufzeitpunkt geltende Bodenrichtwertkarte) und Einzelauskunft wählen.

    Gebühren:

    Telefonische Richtwertauskünfte können nicht erteilt werden.

    Eine Auskunft über Bodenrichtwerte ist gemäß Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (KVz) gebührenpflichtig.

    Einzelauskunft online: 20,00 € je mitgeteiltem Wert

    Schriftliche Mitteilung durch den Gutachterausschuss: 30,00 € je mitgeteiltem Wert

    Dauerabonnement online: 150,00 €

Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarte 2022
  • Erläuterungen zur Bodenrichtwertkarte
Immobilienmarktbericht
  • Immobilienmarktbericht

    Ab dem 14. Dezember ist der Immobilienmarktbericht 2017 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg erhältlich. Mit dem Druckwerk erhalten alle Interessierten eine allgemein zugängliche Informationsquelle über die Verhältnisse auf dem Immobilienmarkt und die Preisentwicklungen in Aschaffenburg. Die Geschäftsstelle hat hierfür die notariellen Kaufverträge der Jahre 2015, 2016 und 2017 ausgewertet und statistisch in Form von Tabellen und Grafiken aufbereitet.

    Die Ergebnisse des vorliegenden Berichts stellen eine generalisierte Abbildung des Aschaffenburger Immobilienmarktes dar. Eine sachverständige, gutachterliche Beurteilung des Einzelfalles wird jedoch nach wie vor notwendig sein, sie ist durch diese Veröffentlichung nicht zu ersetzen.

    Bestellung per E-Mail unter gutachterausschuss@aschaffenburg.de oder Tel. 06021 330-1237.

    Schutzgebühr: 20,00 € zzgl. Versandkosten

Verkehrswertgutachten
  • Auf (schriftlichen) Antrag werden Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken erstellt.

    Gebühren:
    Bebaute und unbebaute Grundstücke (§ 15 Bayerische Gutachterausschussverordnung – BayGaV)
    Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und beträgt

    Ermittelter Wert                                Regelgebühr:
    bis 200 000 €                                2 450 € (Mindestgebühr)
    über 200 000 € bis 300 000 €:                    2 600 €
    über 300 000 € bis 400 000 €:                    2 700 €
    über 400 000 € bis 500 000 €:                    2 800 €
    bei einem ermittelten Wert über 500 000 € bis 1 000 000 €:        1 800 € zuzüglich 2 v.T. des Werts;
    bei einem ermittelten Wert über 1 000 000 € bis 10 000 000 €:    2 800 € zuzüglich 1 v.T. des Werts;
    bei einem ermittelten Wert über 10 000 000 €:            3 200 € zuzüglich 1 v.T. des Werts.


    Die wertabhängige Gebühr kann bei erheblichem zusätzlichem Aufwand um bis zu 50 % erhöht werden, insbesondere für die Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale. Die Gebühr kann um bis zu 50 % ermäßigt werden, wenn das Gutachten einen erheblich geringeren Aufwand als üblich verursacht, insbesondere bei unbebauten Grundstücken mit land-, forstwirtschaftlicher oder vergleichbarer Nutzung.


    Gebührenangaben vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen!

Kaufpreissammlung
  • Die Kaufpreissammlung wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingerichtet und geführt. Diese ist Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und weiterer Wertermittlungen. Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz.

    Nach § 195 (3) BauGB und § 11 BayGaV sind auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen, soweit hier ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann. Solche Auskünfte erhalten Personen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind, z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder sonstige qualifizierte Sachverständige bei Nachweis eines Gutachtenauftrages. Auskünfte dürfen nur anonymisiert erteilt werden, soweit sie dem Zweck einer Wertermittlung zu Grunde liegen. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist unzulässig.

    Gebühr: Pro mitgeteiltem Wert 20,00 €

    Anträge per Email: gutachterausschuss@aschaffenburg.de