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Vorbescheid
Vor Einreichung eines Bauantrags kann der Bauherr auf schriftlichen Antrag bezüglich eines bestimmten Vorhabens zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens vorweg einen Vorbescheid beantragen (Voranfrage).
Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, sodass für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren die im Vorbescheid entschiedene Frage verbindlich geklärt ist.
Der Vorbescheid ist 3 Jahre gültig und kann bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Rechtsgrundlage: Art. 71 Bayerische Bauordnung