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Werbeanlagen
In der Stadt Aschaffenburg sind Werbeanlagen grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Insbesondere gehören hierzu
- Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung
- Automaten
- Sonnenschutzeinrichtungen die Werbeanlagen darstellen
Rechtsgrundlage:
Art. 64 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit der Werbeanlagensatzung der Stadt Aschaffenburg
Erforderliche Unterlagen:
Bauantrag
Verwenden Sie die eingeführten Formulare. Achten Sie auf vollständige Ausfüllung sowie auf die Unterschrift des Bauherren und ggf. des Planfertigers.
Lageplan
Auf dem Lageplan (M 1:1000) ist der Aufstellungs- oder Anbringungsort der Werbeanlage deutlich zu kennzeichnen.
Bauzeichnungen
In den Bauzeichnungen (M 1:50 bis 1:100) ist die geplante Werbeanlage in Verbindung mit anderen baulichen Anlagen, vor denen oder in deren Nähe sie angebracht, errichtet oder aufgestellt werden soll, darzustellen.
Stellen Sie die Werbeanlage möglichst farbig dar. In jedem Fall ist die Farbgestaltung zumindest textlich anzugeben.
Tragen Sie in den Plänen die genaue Größe der Werbeanlage, das Maß der Unterkante über Gelände und ggf. die Auskragungslänge (n) ein.
Baubeschreibung
Geben Sie in der Baubeschreibung die Art (z.B. Leuchtreklame), die Größe, den Werkstoff und die Farbe sowie besondere Merkmale der geplanten Werbeanlage an.
Fotos
Grundsätzlich sind von der Umgebung des geplanten Aufstellungsortes der Werbeanlage Lichtbilder beizulegen (Gebäude etc.). Auf den Fotos sollte der Aufstellungsort mit geeigneten Mitteln (Filzstift) gekennzeichnet sein.
Reichen Sie die Unterlagen bitte zweifach sortiert und vollständig bei der Stadt Aschaffenburg, Bauordnungsamt ein. Sie erleichtern uns damit die Bearbeitung und tragen zur Beschleunigung des Verfahrens bei.
Weitere Informationen
Adresse
Bauordnungsamt
Bauantragsannahme; Verfahrensbearbeitung; Werbeanlagen
Zimmer S1-6- Telefon:
- +49 6021 330 - 1421
- Telefax:
- +49 6021 330 - 491