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Wohnberechtigungsschein

Mietwohnungen Mattstraße

Foto: Bruno Geißel, Stadt Aschaffenburg

Die Hauptaufgabe beim Vollzug des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWoBindG) ist, die Berechtigung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung - Sozial­wohnung - festzustellen. Dementsprechend wird auf Antrag von Personen, die in Aschaffenburg wohnen, die Berechtigung durch Feststellen des Wohnungs­bedarfes sowie des Einkommens und Vermögens geprüft. Danach wird ein Wohnberechtigungsschein erstellt, der bei einer allgemeinen Wohnungssuche im Bereich der Bundesrepublik für ein Jahr zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt. Der Wohnberechtigungsschein kann einmal für ein Jahr verlängert werden. Die Mehrzahl der Wohnberechtigungsscheine wird in Aschaffenburg gezielt für den Bezug einer bestimmten Wohnung ausgestellt.

Die Stadt Aschaffenburg selbst kann seit 01.08.2001 keine Wohnungen mehr vermitteln, sondern nur Vermietern auf deren Wunsch Anschriften von für die Wohnung passenderen Wohnungssuchenden mitteilen. Es wird jedoch eng mit der stadteigenen Stadtbau Aschaffenburg GmbH zusammengearbeitet, die im Stadtgebiet über den größten Bestand an Mietwohnungen verfügt.

Weiter wird nach Ende der Sozialbindungsfrist dem Vermieter nach
§ 18 WoBindG eine Bescheinigung über das Ende der Bindungsfrist seiner Wohnung ausgestellt. Die Wohnung kann dann ohne Beschränkungen auf dem freien Markt angeboten werden.

Rechtsgrundlage: Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)

Adresse

    Kontakt

  • Bauordnungsamt
    Wohnberechtigungsschein
    Zimmer S1-103

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1470 (Buchstabe A-Kq)
    Telefon:
    +49 6021 330 - 1238 (Buchstabe Kr-Z)
    Telefax:
    +49 6021 330 - 629