Direktsprung:

Sie befinden sich hier: Startseite, Bürger in Aschaffenburg, Planen, Bauen & Wohnen, Stadtplanung, Flächennutzungsplan,

Inhalt

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan 2030

FNP 2030

Der Flächennutzungsplan 2030

Der Flächennutzungsplan 2030 (FNP 2030) ersetzt den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1987, der mit seinen mehr als 100 Änderungen bis Anfang 2019 rechtswirksam war. Der Stadtrat hat am 17. September 2018 den FNP 2030 festgestellt. Er wurde am 13. Februar 2019 von der Regierung von Unterfranken genehmigt.

Bei der Aufstellung des FNP 2030 wurden die noch vorhandenen Bauplätze erfasst, die mögliche Entwicklung der Einwohnerzahlen bis 2030 in Betracht gezogen und daraus der voraussichtliche Bedarf an zusätzlichen Wohn- und Gewerbegebieten ermittelt. Bei der Verteilung und dem Zuschnitt neuer Baugebiete wurden die übergeordneten Planungen auf Bundes-, Landes- und Regionsebene, zahlreiche gesetzliche Vorgaben und nicht zuletzt die bereits vorliegenden städtischen Fachplanungen, wie der Verkehrsentwicklungsplan und der Landschaftsplan beachtet. Berücksichtigt wurden außerdem die Handlungsempfehlungen einer Demographiewerkstatt, des Beirats zur Lokalen Agenda 21 und der Arbeitsgruppe „Aschaffenburger Stadtbilder“, die zusammengefasst als städtebauliches Leitbild vorliegen. Wesentliche Leitsätze sind:

- unsere Innenstadt bleibt Zentrum von Kultur, Verwaltung und Handel

- kurze Wege zwischen Wohnung, Schule, Arbeitsplatz und Einkaufsmöglichkeiten

- Kompakte Stadt – die Innenentwicklung ist einer Außenentwicklung vorzuziehen

- Modernisieren und Weiternutzen alter Bausubstanz ist dem Neubau vorzuziehen

- Wiederbebauen von Abbruchgelände geht vor Erschließen von Freiflächen

- Städtische Grünanlagen mit den Erholungsgebieten am Stadtrand verbinden

- Lärm- und Schadstoffbelastungen mindern und vermeiden

- Energieverbrauch senken

Mit seiner amtlichen Bekanntmachung im April 2019 wurde der Flächennutzungsplan 2030 der Stadt Aschaffenburg rechtswirksam.