Beschilderung

Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen

  • Anordnung durch: Ordnungs- und Straßenverkehrsamt der Stadt Aschaffenburg

  • Gesetzliche Grundlage: Straßenverkehrsordnung (StVO)

Hinweisschilder

  • Hinweise zu Firmenstandorten dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen oder an Verkehrszeichen angebracht werden.

Plakate

  • Das Aufstellen von Plakaten (z. B. für Veranstaltungen) muss beim Bauordnungsamt genehmigt werden.

Ausleihe von Verkehrszeichen bei Straßensperrungen

  • Privatpersonen können bei genehmigten Straßensperrungen (z. B. Halteverbot bei Umzügen) notwendige Verkehrszeichen gegen Gebühr ausleihen.

  • Ausgabeort: Bauhof des Tiefbauamtes, Mörswiesenstraße 55

  • Voraussetzung: vorherige Terminvereinbarung