Inhalt
Beschilderung
Foto: C. Furetja, Stadt Aschaffenburg
Die Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen werden auf Anordnung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes der Stadt Aschaffenburg aufgestellt bzw. aufgebracht. Gesetzliche Grundlage ist die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Hinweisschilder z.B. zu Firmenstandorte können grundsätzlich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen oder an Verkehrszeichen angebracht werden.
Das Aufstellen von Plakaten (z.B. Hinweis auf Veranstaltungen) muss vom Bauordnungsamt genehmigt werden.
Privatpersonen können die bei genehmigten Straßensperrungen (z.B. Halteverbot bei Umzügen) notwendigen Verkehrszeichen gegen eine Gebühr im Bauhof des Tiefbauamtes, Mörswiesenstraße 55, ausleihen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Tiefbauamt / Bauhof
Mörswiesenstraße 55
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 – 66 13
- Telefax:
- +49 6021 330 – 66 35
- Email:
- bauhof@aschaffenburg.de
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Zimmer 106
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 1532
- Telefax:
- 06021 330 - 627
- Email:
- amt32@aschaffenburg.de