Beschilderung
Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen
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Anordnung durch: Ordnungs- und Straßenverkehrsamt der Stadt Aschaffenburg
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Gesetzliche Grundlage: Straßenverkehrsordnung (StVO)
Hinweisschilder
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Hinweise zu Firmenstandorten dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen oder an Verkehrszeichen angebracht werden.
Plakate
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Das Aufstellen von Plakaten (z. B. für Veranstaltungen) muss beim Bauordnungsamt genehmigt werden.
Ausleihe von Verkehrszeichen bei Straßensperrungen
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Privatpersonen können bei genehmigten Straßensperrungen (z. B. Halteverbot bei Umzügen) notwendige Verkehrszeichen gegen Gebühr ausleihen.
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Ausgabeort: Bauhof des Tiefbauamtes, Mörswiesenstraße 55
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Voraussetzung: vorherige Terminvereinbarung