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Beschilderung

Foto eines Schildes in Schweiheim

Foto: C. Furetja, Stadt Aschaffenburg

Die Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen werden auf Anordnung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes der Stadt Aschaffenburg aufgestellt bzw. aufgebracht. Gesetzliche Grundlage ist die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Hinweisschilder z.B. zu Firmenstandorte können grundsätzlich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen oder an Verkehrszeichen angebracht werden.

Das Aufstellen von Plakaten (z.B. Hinweis auf Veranstaltungen) muss vom Bauordnungsamt genehmigt werden.

Privatpersonen können die bei genehmigten Straßensperrungen (z.B. Halteverbot bei Umzügen) notwendigen Verkehrszeichen gegen eine Gebühr im Bauhof des Tiefbauamtes, Mörswiesenstraße 55, ausleihen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Adresse

    Kontakt

  • Stadt Aschaffenburg
    Tiefbauamt / Bauhof
    Mörswiesenstraße 55
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    +49 6021 330 – 66 13
    Telefax:
    +49 6021 330 – 66 35
    Email:
  • Kontakt

  • Stadt Aschaffenburg
    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
    Zimmer 106
    Wermbachstr. 30
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 1532
    Telefax:
    06021 330 - 627
    Email: