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Umtausch Führerschein
Umtausch eines alten Führerscheines in einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat
Es geht um gewaltige Zahlen: etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Zuletzt waren die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 dran – sie mussten ihre Führerscheine bis 19.1.2023 umtauschen. Der gesamte Umtausch-Prozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.
Aktuell sind die Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge ab 1971 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.
Alle Führerscheine im Papierformat, das sind Führerscheine die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden (graue und rosane Führerscheine), sind nach dem Geburtsjahrgang des Führerscheininhabers gestaffelt umzutauschen. Die betroffenen Führerscheine verlieren am 19.01.2025 ihre Gültigkeit. Dadurch kann es zu Problemen im In- und Ausland bei Verkehrskontrollen kommen, sollte ein ungültiger Führerschein nach dem entsprechenden Zeitraum genutzt werden.
Für den Tausch benötigen Sie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein im Original.
Grundsätzlich erfolgt der Umtausch der Führerscheine ohne Prüfung oder ärztliche Untersuchungen, allerdings ist zu beachten, dass bei LKW und Bus- Führerscheinen evtl. entsprechende Gutachten vorgelegt werden müssen, um die Fahrerlaubnis zu verlängern.
Ihr bisheriger Führerschein wird von der Führerscheinstelle mit einem Ablaufdatum versehen und zurückgesandt. Bitte beachten Sie, dass eine Bestellung des neuen Kartenführerscheins erst nach Zusendung des alten Führerscheins erfolgen kann.
Wir empfehlen dem Betroffenen, eine Kopie des ausgefüllten Antrags inkl. einer Kopie des alten Führerscheins mit sich zu führen, damit diese im Zuge einer möglichen Kontrolle nachweisen können, dass der alte Führerschein vorübergehend im Original bei der Führerscheinstelle vorliegt.
Wurde der alte Papier-Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg ausgestellt? Dann wird eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde benötigt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder oft auch online beantragen und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg übermittelt.
Die Umstellung kostet bis zu 30,30 Euro (inkl. 5,00 € Direktversand per Einschreiben).
Ein persönliches Erscheinen auf der Führerscheinstelle ist nicht notwendig.
Hintergrund
Grauer Lappen, rosa Pappe, farbiges Plastikkärtchen – mit der schönen, bunten Führerscheinwelt ist es in den nächsten Jahren vorbei. Bis 2033 müssen alle EU-Bürger einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenformat haben. Die EU-Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument bezieht – die jeweiligen Fahrerlaubnisse an sich gelten weiterhin unbefristet. Beim Umtausch erfolgt also keine neue Prüfung.
Bundesweit betrifft dies ca. 43 Millionen Führerscheininhaber. Mit dem Beschluss des Bundesrates (974. Sitzung des Bunderates am 15. Februar 2019) und der anschließenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt liegen nun verbindliche Staffelpläne für diese Umtauschaktion vor.
Ziel ist es, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, da ab diesem Zeitpunkt auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheinkarten ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen. Die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die Behörden in die Lage versetzen, die ungeheure Masse an Dokumenten zu bewältigen und lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Es wurden 2 Staffelpläne entwickelt:
- Der Staffelplan für Alt-Scheine (ca. 15 Mill. graue und rosa Führerscheine) richtet sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers und sollen spätestens bis 19. Januar 2025 umgetauscht sein. Der Stufenplan ist nach dem Alter der Führerscheininhaber gestaffelt.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 – 1958 |
19.01.2022 |
1959 – 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
- Der Staffelplan für frühe Scheckkartenführerscheine (ca. 28 Mill. mit Ausstellungsdatum vor 19.01.2013) richtet sich nach dem Ausstellungsdatum und sieht von 2026 bis 2033 gestaffelte Umtauschfristen nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 |
19.01.2026 |
2002 – 2004 |
19.01.2027 |
2005 – 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 |
19.01.2033 |
ergänzende Links
Kontakt:
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- u. Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg
E-Mail Adresse:
fuehrerscheinstelle@aschaffenburg.de
Postadresse:
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- u. Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Postfach 10 01 63 | 63701 Aschaffenburg