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Schwerbehinderte
Welche Parkausweise für schwerbehinderte Menschen gibt es?
Es gibt zwei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:
- einen internationalen blauen Parkausweis
- einen orangefarbenen Parkausweis (bundesweit)
Welche Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen?
- der grüne Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes
- ein aktuelles Lichtbild
- sollte kein Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ eingetragen sein, muss eine Kopie des Bescheides vom Versorgungsamt vorgelegt werden.
Wer kann einen internationalen blauen Parkausweis erhalten?
Folgende Personen können einen internationalen blauen Parkausweis erhalten:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blinde (Merkzeichen Bl)
- Contergangeschädigte(d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)
Wer kann einen orangefarbenen Parkausweis erhalten?
Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:
- Personen mit Morbus Crohnoder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Zimmer 102
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1329
- Telefax:
- +49 6021 330 - 627