Direktsprung:

Sie befinden sich hier: Startseite, Bürger in Aschaffenburg, Straße & Verkehr, Parkerleichterungen, Schwerbehinderte,

Inhalt

Schwerbehinderte

Welche Parkausweise für schwerbehinderte Menschen gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:

  1. einen internationalen blauen Parkausweis
  2. einen orangefarbenen Parkausweis (bundesweit)

Welche Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen?

  1. der grüne Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes
  2. ein aktuelles Lichtbild
  3. sollte kein Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ eingetragen sein, muss eine Kopie des Bescheides vom Versorgungsamt vorgelegt werden.
Wer kann einen internationalen blauen Parkausweis erhalten?

Folgende Personen können einen internationalen blauen Parkausweis erhalten:

  1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  2. Blinde (Merkzeichen Bl)
  3. Contergangeschädigte(d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)
Wer kann einen orangefarbenen Parkausweis erhalten?

Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:

  1. Personen mit Morbus Crohnoder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60
  2. Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70
Adresse
  • Stadt Aschaffenburg
    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
    Zimmer 102
    Wermbachstr. 30
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1329
    Telefax:
    +49 6021 330 - 627