Inhalt
sozialde Dienste
Voraussetzungen
Als im sozialen Dienst Tätige sind Personen oder Organisationen anzusehen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und deshalb auf die Benutzung des Kraftfahrzeugs und auf eine Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung wegen der fortlaufenden Durchführung ihrer Betreuungsaufgaben an Einsatzorten in Aschaffenburg zwingend angewiesen sind.
Die Entscheidung obliegt der Behörde nach eingehender Einzelfallprüfung.
Wer stellt den Antrag?
Der Antrag wird nur durch die Organisation selbst (z.B. Verband oder Pflegedienst) gestellt, nicht durch einzelne Mitarbeiter. Hierzu sind beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt der Stadt Aschaffenburg genormte Antragsformulare zu beziehen. Bei Verlängerungen bestehender Ausnahmegenehmigung reicht ein formloser Antrag.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzureichen sind Fotokopien...
-
des Nachweises über die Hilfs- bzw. Pflegetätigkeit (Eintrag beim Gesundheitsamt, Zulassung bei der Krankenkasse),
- des Kfz-Scheines (Zulassungsbescheinigung) jedes Fahrzeuges, für das eine Genehmigung beantragt wird.
Erforderlich ist auch eine Beschreibung der Tätigkeit, soweit diese nicht aus dem erforderlichen Nachweis ersichtlich ist.
Wo darf geparkt werden?
Der Genehmigungsbescheid enthält eine abschließende Auflistung der Bereiche, in denen unter Beachtung der Bedingungen das Parken erlaubt ist. Unter anderem ermöglicht die Genehmigung das Parken im eingeschränkten Haltverbot (auch Zonenhaltverbot und verkehrsberuhigter Bereich), an Parkscheinautomaten auf öffentlichem Verkehrsgrund ohne zusätzliche Entrichtung einer Gebühr), in Parkscheibenbereichen und gegebenenfalls unter Einbeziehung des Gehweges.
Adresse
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Veranstaltungen; Großraum- und Schwertransporte; Dauer-Ausnahmegenehmigungen
Zimmer 103- Telefon:
- 06021 330 - 1351
- Telefax:
- 06021 330 - 627