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Fahrradabstellplätze

 Fahrradabstellanlage an der City-Galerie

Fahrradabstellanlage an der City-Galerie (Foto: Jörn Büttner/Stadt Aschaffenburg)

 Fahrradabstellanlage am Karlsplatz

Fahrradabstellanlage am Karlsplatz (Foto: Jörn Büttner/Stadt Aschaffenburg)

Auch Fahrräder brauchen Park- bzw. Abstellplätze. Allerdings benötigen Fahrräder deutlich weniger Fläche dafür. Auf einem Pkw-Stellplatz können 8-10 Fahrräder geparkt werden, mit Doppelstockparkern an Bahnhöfen oder Schulen kann die Flächeneffizienz noch weiter erhöht werden. Unter den folgenden Links erhalten Sie weitere Informationen zu

 

 

Der geringe Flächenbedarf macht das Fahrrad für städtische Mobilität und für die Förderung des lokalen Einzelhandels sehr bedeutsam. Der Ausbau der Fahrradabstellplätze ist insbesondere in der Innenstadt eine wichtige Daueraufgabe. In den vergangenen Jahren wurden hunderte neuer Abstellplätze aufgestellt. Die Anzahl der abgestellten Fahrräder ist gleichzeitig ein Indikator für den Radverkehrsanteil. Beim Ausbau wird darauf geachtet, dass nach und nach alle untauglichen Fahrradständer ausgetauscht und durch neue, funktionale Anlagen ersetzt werden.

 

Als Mindestanforderung an das Modell muss eine Fahrradabstellanlage
 

  • Standsicherheit gewährleisten für vielfältige Fahrradtypen und
  • Diebstahlsicherheit durch eine Anschlussmöglichkeit des Fahrradrahmens bieten.

Sehr wichtig ist zudem eine Überdachung der Fahrradabstellplätze. Dies gilt insbesondere bei Langzeitparkständen an Bahnhöfen, an Schulen, am Arbeitsplatz oder im privaten Bereich. Bei Kurzzeitparkplätzen an Zielen des Einzelhandels ist eine Überdachung nachrangig. Bei allen Neuanschaffungen von städtischer Seite werden diese Anforderungen im Rahmen der Standortwahl und Beschaffung beachtet.

 

Leider bieten die Hersteller weiterhin noch viele baulich ungeeignete Modelle an. Diese erfreuen sich leider wegen ihres geringeren Preises auch einer hohen Beliebtheit. Faktisch werden baulich ungeeignete Abstellplätze aber von den Radfahrenden nicht angenommen. Dies gilt besonders angesichts der steigenden Anzahl hochwertiger Fahrräder und E-Bikes. Deshalb gilt, lieber weniger aber gut nutzbare Fahrradständer anzuschaffen als Geld für ungeeignete Modelle auszugeben, die in der Praxis nicht genutzt werden.

 

Für Privatpersonen, Immobilieneigentümer oder Firmen möchten wir deshalb empfehlen, eine fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn es gibt sehr vielfältige Modelle und Möglichkeiten. Deshalb bietet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) auf seiner Homepage stets aktuelle Listen mit geeigneten Modellen an: https://www.adfc.de/artikel/adfc-empfohlene-abstellanlagen-gepruefte-modelle

 

Hier können sie herstellerneutral nach Funktionalität, Optik und Preis wählen und vergleichen. Bei größeren Mengen bietet sich eine Angebotsanfrage an, weil auf Massenbestellungen hohe Vergünstigungen möglich sind. Teilweise bieten die Hersteller auch eine Montage vor Ort an.

 

Es sind ausreichend breite und möglichst barrierefreie Zugänge zu beachten. Zudem sind ausreichende Flächen vorzusehen und ein Mindestabstand zwischen den Abstellplätzen ist für deren Nutzbarkeit zu beachten. Es gelten im Allgemeinen
 

  • 70 cm Abstand bei höhengleicher Einstellung der Fahrräder
  • 50 cm Abstand bei höhenversetzter Hoch-Tief-Aufstellung der Fahrräder

 

Als Ansprechpartner steht Ihnen der Radverkehrsbeauftragte Herr Büttner gerne eine Erstberatung zur Verfügung.

Adresse
  • Amt für Stadtplanung und Klimamanagement
    Sachgebietsleiter, Radverkehrsbeauftragter
    Jörn Büttner

    Telefon:
    +49 6021 - 330 1604
    Email:


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