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Inhalt

Fahrradmitnahme in Bus und Bahn

In den Bussen der Stadtwerke Aschaffenburg besteht die Möglichkeit der kostenlosen Fahrradmitnahme

von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr und
Samstag, Sonn- und Feiertag ganztägig.

In Erweiterung der VAB-Beförderungsbedingungen (§ 12 Beförderung von Sachen) gelten bei der Fahrradmitnahme folgende Bestimmungen:

- Die Fahrradmitnahme zu den o.g. Zeiten ist nur in den Bussen der Stadtwerke Aschaffenburg möglich und setzt voraus, dass im mittleren Einstiegsbereich ausreichend Platz vorhanden ist, bzw. ein ungehinderter Ausstieg von Fahrgästen möglich ist.
- Es können maximal zwei Fahrräder in einem Bus mitgenommen werden.
- Lastenräder sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
- Rollstuhlfahrer und Kinderwägen haben Vorrang vor der Beförderung von Fahrrädern.
- Der Fahrgast ist für den sicheren Halt seines Fahrrades unmittelbar nach dem Zustieg selbst verantwortlich.
- Der Fahrgast haftet für eventuelle Schäden, die durch nicht ausreichende Sicherung seines Fahrrades entstehen.
- Die Stadtwerke Aschaffenburg schließen die Haftung für eventuelle Schäden am Fahrrad generell aus.

 

Fahrradmitnahme in der Bahn

Im Schienenpersonennahverkehr besteht die Möglichkeit der kostenlosen Fahrradmitnahme

von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr und
Samstag, Sonn- und Feiertag ganztägig

auf folgenden, innerhalb der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) einbezogenen Streckenabschnitten:

KBS 640 von Kahl am Main bis Aschaffenburg Hbf

KBS 651 von Stockstadt bis Aschaffenburg Hbf

KBS 784 von Schneeberg bis Miltenberg

KBS 800 von Heigenbrücken bis Aschaffenburg Hbf

KBS 781 von Wertheim nach Aschaffenburg Hbf

Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen; Kinder unter 12 Jahren dürfen dies nur in Begleitung einer volljährigen Person. Die Unterbringung der Fahrräder muss in besonders gekennzeichneten Räumen erfolgen. Die Mitnahme erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und ohne Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Rollstuhlfahrer, sowie Fahrgäste mit Kinderwagen haben Vorrang vor Fahrgästen mit Fahrrädern. Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder. Fahrzeuge mit Motorausrüstung sowie Sonderkonstruktionen (z.B. Zweiräder mit langem Radabstand, Tandems und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Sofern keine Befestigungsmöglichkeit vorhanden ist, müssen die Fahrgäste die Fahrräder festhalten.