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Fahrradstraßen


(Foto: Jörn Büttner, Stadt Aschaffenburg)
Durch die Kennzeichnung als „Fahrradstraße“ wird die Fahrbahn vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich gilt:
- Das Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist ausdrücklich erlaubt
- In Fahrradstraßen darf nicht schneller als 30 km/h gefahren werden.
Weil der Radverkehr auch die Fahrgeschwindigkeit bestimmt, muss das Nebeneinanderfahren auch nicht beendet werden, wenn sich schnellere Kraftfahrzeuge von hinten nähern. Als Autofahrerin und Autofahrer müssen Sie in Fahrradstraßen besondere Rücksicht nehmen und sich mit dem Fahrverhalten der Radfahrenden anpassen und unterordnen.
Dies verstärkt die Wahrnehmung für alle Verkehrsteilnehmer: Alle werden auf den besonderen Schwerpunkt für den Radverkehr hingewiesen und die Radfahrenden werden in ihrem Selbstbewusstsein zum Befahren der Fahrbahn bestärkt. Damit Grundstücke und sonstige erforderlichen Fahrziele in der Fahrradstraße erreichbar bleiben, bleibt Kraftfahrzeug-Verkehr in der Fahrradstraße möglich und zugelassen.
Es sollen nur ausgewählte und bedeutsame Radhauptrouten 1. oder 2. Ordnung nach dem Radverkehrskonzept zu Fahrradstraßen aufgewertet werden. In der städtischen Gesamtbetrachtung werden im Verhältnis zur Gesamtzahl nur wenige Straßen umgestaltet und eine flächenhafte Anwendung ist nicht vorgesehen. Eine konsequente Anwendung des folgenden Musterblattes zur Gestaltung von Fahrradstraßen ist deshalb angemessen und wichtig, um einen sicht- und spürbaren Unterschied zum normalen Straßennetz zu haben. Dies verstärkt gleichzeitig die Wirkung und Bedeutung der ausgewählten Straßen mit entsprechender Netzbedeutung für den Radverkehr.
Musterblatt zur Gestaltung von Fahrradstraßen in Bayern
Seit September 2023 gibt es ein Musterblatt zur Gestaltung von Fahrradstraßen in Bayern. Dieses wurde in Auftrag der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) erstellt, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern erarbeitet und mit den zuständigen Staatsministerien abgestimmt. Die Anwendung des Musterblattes wurde von der Stadtverwaltung empfohlen und 2024 vom Stadtrat beschlossen. Inhaltlich ist es nahezu übereinstimmend mit den bereits bestehenden Empfehlungen aus Baden-Württemberg und Hessen.
Die bedeutsamen Gestaltungsmerkmale sind:
- Durchgängige Erkennbarkeit im gesamten Verlauf durch eine Begleitlinie zum Fahrbahnrand bzw. als Sicherheitstrennstreifen zum Parken
- Eine vorfahrtsberechtigte Führung mit Rotfärbung an den Einmündungen und mit Pfeil- und Bodenmarkierungen
- Kfz-Verkehr ist nur in Ausnahmen zugelassen (Anlieger frei), Modalsperren zur Unterbindung von Durchgangsverkehr werden empfohlen.
Die Breite der Fahrgasse ist vom Ausbaustand und der Bedeutung der Radroute sowie dem Kfz-Aufkommen abhängig. Da eine Freigabe des Kfz-Verkehrs durch die bestehenden Anlieger praktisch immer notwendig ist, ergibt sich daraus die Mindestbreite der Fahrgasse von 3,50 m. Diese Breite gewährleistet im Begegnungsverkehr von Fahrrad und Pkw gerade noch ein sicheres Passieren. Ein Überholen in gleicher Fahrtrichtung ist bei dieser Breite durch den erforderlichen Mindestüberholabstand von 1,5 m nicht möglich oder erlaubt.
Das Musterblatt soll bei den bestehenden und zukünftigen Fahrradstraßen angewendet werden.
Brentanoachse
Die Brentanoachse wurde als erste längere Fahrradstraße in Aschaffenburg entlang einer Radhauptroute 1. Ordnung eingerichtet. Die Gestaltung war als Pilotprojekt von der Brentanostraße bis zur Hockstraße wesentlich zurückhaltender und die Umsetzung geschah ohne Vorlagen und Empfehlungen der bayerischen Ministerien. Insbesondere die Vorfahrtsregelung und die deutliche Erkennbarkeit der Trasse durch Markierung sind deshalb in der Brentanoachse noch nicht gegeben. Weitere Informationen zur ursprünglichen Routenführung finden Sie im Faltblatt zur Anwohnerinformation von 2017.
Mittlerweile wurde die Achse durch die Lamprechtstraße zum Anschluss an den Main am Floßhafen verlängert. Auch eine Verlängerung in Richtung Gailbacher Straße durch die Rhönstraße und Rotwasserstraße ist geplant und beschlossen. Die Neugestaltung und Verlängerungen der Brentanoachse werden eine hohe optische Wirkung haben und soll zum Herbst 2024 umgesetzt werden. Durch die eindeutige Vorfahrtsregelung wird die Achse komfortabler und attraktiver.
Fahrradstraße Deschstraße - Deutsche Straße - Lufthofweg
Die Umsetzung der Fahrradstraße in der Deschstraße und Deutschen Straße ist Bestandteil der Radschnellverbindung Aschafftal. Sie entspricht schon heute weitestgehend der Gestaltungsempfehlung des Musterblattes. Lediglich die Begleitlinie bzw. den markierten Sicherheitstrennstreifen zum Fahrbahnrand oder zu den Parkständen gibt es noch nicht. Die vorfahrtsberechtigte Führung und die Rotmarkierung der bedeutsameren Einmündungen wurde bereits 2021 umgesetzt (siehe Faltblatt zur Anwohnerinformation von 2021).
Auch diese Fahrradstraße wurde in den letzten Jahren verlängert. In der Deschstraße ist dabei durch das bestehende Kopfsteinpflaster leider keine flächigen Rotfärbungen oder Markierungen der Begleitlinie sinnvoll bzw. dauerhaft möglich. Eine grundlegende Sanierung der Deschstraße zur Erhöhung des Fahrkomforts und zur richtlinienkonformen Markierung ist geplant.
Im Jahr 2022 wurde die Fahrradstraße durch den Lufthofweg bis nach Goldbach verlängert. Die Vorfahrtsregelung am Krämergrund wurde dabei zugunsten der Radverbindung geändert. Zudem steht der straßenbegleitende Weg nun ausschließlich den Fußgängern zur Verfügung.
Berliner Allee
Die Berliner Allee ist eine Radhauptverbindung 2. Ordnung im Alltagsradverkehr sowie Bestandteil einer tangentialen Freizeitroute. Seitens des Radverkehrs ist die aktuelle Führungsform allerdings nicht ideal. Einem hochwertigen, breiten und eigenständigem Radweg in Richtung Würzburger Straße steht in Richtung Bessenbacher Weg eine ungünstige Befahrung im Mischverkehr bei erlaubten Tempo 50 auf der Fahrbahn gegenüber. Auch für den Busbetrieb gibt es Probleme, da Begegnungsverkehr nicht oder nur schwerlich möglich und durch Wartezeiten an den Parkständen keine kontinuierlichere und planbarere Fahrweise möglich ist.
Aus diesen Gründen wurde die Umgestaltung der Berliner Allee zur Fahrradstraße geplant und beschlossen. Dies wird Vorteile für alle Verkehrsteilnehmer bringen:
Vorteile Radverkehr
- Tempo 30 statt Tempo 50
- Die Fahrradstraße ist ein Angebot für beide Richtungen
- Bessere Oberfläche auf der Fahrbahn als auf dem baulichen Radweg
- Weniger Gefahren an den schlecht einsehbaren Ein- und Ausfahrten
- Weniger Gefahren durch öffnende Kfz-Türen auf der Beifahrerseite
- Weniger Gefahren durch Kfz, die bei Begegnungsverkehr auch über den Radweg fahren
Vorteile Busbetrieb
- Kein Bremsen, Halten, Lenken, Ausweichen mehr notwendig an den bestehenden Parkständen
- Kontinuierliche, planbare und sichere Fahrweise (voraussichtlich insgesamt auch schneller)
- Breite Fahrbahn vollständig nutzbar, Radfahrerende können unter Einhaltung des Sicherheits-abstandes überholt werden
- Barrierefreier Ausbau der Haltestellen einfacher möglich, keine Konflikte mit Radfahrenden
Vorteile Kfz-Verkehr
- Kein Warten oder Ausweichen mehr an den Parkständen notwendig
- Insgesamt deutlich mehr Parkstände möglich als heute
- Beschilderung als reine Pkw-Parkstände wegen des geringeren Gewichts, der geringeren Breite, keiner Sichtbeeinträchtigung durch dauerparkende Wohnmobile oder ähnliches.
Die Markierung und Beschilderung wird voraussichtlich in den Sommerferien 2024 umgesetzt. Neben Presseberichten wurden die Anwohner mit einem Schreiben als Posteinwurf darüber informiert.
Glattbacher Straße
Die Glattbacher Straße ist als Radhauptroute 1. Ordnung in die Innenstadt und zum Hauptbahnhof als Fahrradstraße vorgesehen und gut geeignet. Sie hat eine geringe Verkehrsbelastung, jedoch stellt der ruhende Verkehr ein großes Problem dar. Der Wunsch nach einer zeitnahen Umgestaltung wurde deshalb auch in einem Schreiben der Verkehrsbetriebe formuliert. Denn in der aktuellen Form mit eingeschränkten Haltverbotszonen ist vielfach kein Durchkommen für den Bus möglich bzw. es treten häufig große Verspätungen auf. Deshalb sollen zukünftig die Parkstände beschildert und die freizuhaltenden Bereiche mit absolutem Haltverbot angeordnet werden. Zusammen mit der neuen Markierung wird ein positiver Einfluss auf die schlechte Parkmoral in der Glattbacher Straße erwartet.