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Grünpfeil für den Radverkehr

Einführung vom Grünpfeil für den Radverkehr
Um den Radverkehr in Aschaffenburg attraktiver zu gestalten, hat die Stadtverwaltung eine flächendeckende Untersuchung durchgeführt, an welchen Kreuzungen mit Ampeln der „Grünpfeil für den Radverkehr“ (Verkehrszeichen 721) rechtskonform und sicher anzubringen ist. Gemeinsam mit der Polizeiinspektion und den Verkehrsverbänden wurden zwölf Einsatzstandorte besprochen und abgestimmt sowie im Fahrradforum zur Umsetzung empfohlen.

 Verkehrszeichen Grünpfeil für den Radverkehr

Richtiges Verhalten ist wichtig
Radfahrenden müssen beim „Grünpfeil für den Radverkehr“ wichtige Verhaltensregeln beachten, die sowohl dem Schutz der bei „grün“ querenden Fußgänger, aber auch dem Selbstschutz dienen. Diese Regelungen sind rechtlich verbindlich und müssen unbedingt verantwortungsvoll befolgt und eingehalten werden.


Das Schild mit dem Grünpfeil für den Radverkehr wird unmittelbar neben den Lichtern der Ampel montiert. An Ampeln mit diesem Grünpfeil für den Radverkehr gelten dann folgende Verhaltensregeln für die Radfahrenden:

  1. Bei „Rot“ muss an der Haltlinie zunächst angehalten werden.
  2. Dann muss geprüft werden, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere der querenden Fußgänger und des Fahrzeugverkehrs aus der Richtung, die gerade grün hat, ausgeschlossen ist.
  3. Erst danach kann trotz „Rot“ nach rechts abgebogen werden.

 

Um Missverständnisse auszuschließen stellt die Stadtverwaltung zur Einführung des Grünpfeils zusätzlich klar:

  • Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt ausschließlich zum Rechtsabbiegen. Radfahrende, die weiter geradeaus fahren oder nach links abbiegen möchten, müssen die Ampel wie bisher beachten.
  • Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt ausschließlich für die eine Ampel, neben der er montiert ist.
  • Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt deshalb nicht für andere Zufahrten zur jeweiligen Kreuzung und auch nicht flächendeckend an allen Kreuzungen im Stadtgebiet.

Die Regelungen zum „Grünpfeil für den Radverkehr“ zum Rechtsabbiegen wurden bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung im November 2021 rechtlich eingeführt. Der Grünpfeil bietet den Radfahrenden eine legale Möglichkeit, auch bei „Rot“ nach rechts abzubiegen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn nach dem Abbiegen eine getrennte und sichere Weiterfahrt für Radfahrende gegeben ist. Also wenn beispielsweise nach dem Abbiegen ein von der Fahrbahn abgetrennter Geh- und Radweg oder ein markierter Radfahrstreifen vorhanden ist.


Für den Radverkehr kann an solchen Stellen künftig ein unnötiges Warten vor den Kreuzungen entfallen. Dies ergibt einen Zeitvorteil und ermöglicht ein flüssigeres Vorankommen, insbesondere in den Randzeiten mit weniger Verkehrsgeschehen.


Mit der Einführung des Grünpfeils für den Radverkehr beabsichtigt der Gesetzgeber eine Förderung des Radverkehrs und damit der umweltfreundlichen Mobilität. Dabei wird den Radfahrenden mehr Verantwortung übertragen. Insbesondere wird den Radfahrenden zugetraut, die Verkehrssituation an einer roten Ampel richtig einzuschätzen und trotz eines Rotsignals sicher nach rechts abzubiegen. Dabei haben alle anderen Verkehrsteilnehmer und insbesondere die querenden Fußgänger Vorrang! Denn diese haben „Grün“ und dürfen deshalb in keiner Weise beeinträchtigt, behindert oder gar gefährdet werden.


Weitere Details können den Ausführungen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ unter folgendem Link entnommen werden:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm


Die Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass Standorte mit den neuen Grünpfeilen für den Radverkehr in den ersten Monaten und Jahren unter ganz besondere Beobachtung stehen. Insbesondere wird das Unfallgeschehen von der Stadtverwaltung und der Polizeiinspektion Aschaffenburg aufmerksam beobachtet werden, ob sich Ereignisse einstellen oder gar häufen, die ursächlich auf den Grünpfeil für den Radverkehr zurückzuführen sind. In diesem Fall kann die Regelung an der jeweiligen Kreuzung kurzfristig zurückgenommen werden.


In Aschaffenburg wird der Grünpfeil für den Radverkehr an folgenden 12 Standorten angewendet:

  1. Von der Fischerhohle nach rechts in die Südbahnhofstraße stadtauswärts in Richtung Obernauer Straße und Adenauerbrücke
  2. Von der Südbahnhofstraße nach rechts stadtauswärts in die Schweinheimer Straße
  3. Von der Würzburger Straße nach rechts in den Kurmainzer Ring
  4. Von Am Funkhaus nach rechts in die Würzburger Straße
  5. Von der Erthalstraße nach rechts in die Friedrichstraße
  6. Von der Müllerstraße nach rechts stadtauswärts in die Hanauer Straße
  7. Von der Mühlstraße nach rechts stadtauswärts in die Schillerstraße
  8. Von der Dyroffstraße nach rechts in die Schillerstraße stadteinwärts
  9. Von der Dyroffstraße nach rechts in die Schillerstraße stadtauswärts
  10. Vom Aspenweg nach rechts stadtauswärts in die Großostheimer Straße
  11. Vom Lorbeerweg nach rechts stadtauswärts in die Großostheimer Straße
  12. Vom Linde-Werk nach rechts stadtauswärts in die Großostheimer Straße

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Die einzelnen Standorte mit den Fotos vor der Umsetzung des Grünpfeils können hier eingesehen werden.