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Inhalt

Straßensperrungen

Vor der Durchführung von Straßensperrungen ist beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt eine Genehmigung einzuholen.

Für Straßensperrungen wegen Bauarbeiten steht ein Antragsformular zur Verfügung. Bei größeren Baumaßnahmen sind Verkehrszeichenpläne vorzulegen.

Außerdem müssen bei Antragstellung (Antrag auf Anordnung einer verkehrsregelnden Maßnahme nach § 45 StVO) folgende Daten zwingend bekannt gegeben und vorgelegt werden:

 

  • Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer des oder der Verantwortlichen für die Verkehrssicherung während und nach der Arbeitszeit + MVAS Nachweis

 

Als Verantwortlicher kann nur benannt werden, wer jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstellen vor Ort hat und über ausreichende Entscheidungsvollmachten im Rahmen des Adressaten der Anordnung verfügt sowie der deutschen Sprache mächtig ist. Außerdem muss er die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) nachweisen.

 

Adresse

    Kontakt

  • Straßenverkehrswesen
    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
    Straßensperrungen
    Zimmer 104
    Wermbachstr. 30

    Telefon:
    06021 330 - 1322
    Email: