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Winterdienst

Foto eines Streufahrzeuges

Foto: Thomas Schmies / www.pixelio.de

Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Plätzen wird durch die Mitarbeiter des Tiefbauamtes, Garten- und Friedhofsamtes, Forstamtes und der Aschaffenburger Entsorgungsbetriebe durchgeführt. Federführend ist das Tiefbauamt.

Die Räum- und Streuarbeiten erfolgen nach einem festgelegten Plan, wonach die Straßen in verschiedene Prioritäten eingeteilt sind. Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind Hauptverkehrsstraßen, Bushaltestellen, gefährliche Kreuzungen und Steilstrecken vorrangig zu räumen und streuen. Reine Wohnstraßen werden, wenn sie nicht eines der vorgenannten Kriterien erfüllen, zweit- bzw. drittrangig behandelt.

Radwege und hier auch nur die Hauptradwegeverbindungen werden im Zuge der 2. Priorität betreut.

Der Räum- und Streudienst muss so rechtzeitig einsetzen, dass der vor dem allgemeinen Tagesverkehr liegende Hauptberufsverkehr möglichst nicht durch Eis und Schnee behindert wird. Die Räumfahrzeuge beginnen daher in der Regel ab 4.00 Uhr morgens ihre Fahrt, zwischen 5.00 und 6.00 Uhr folgen die Handstreukolonnen zum Streuen und Räumen an den Bushaltestellen. Die Räum- und Streuarbeiten werden bis 21.00 Uhr ausgeführt. Eine Nacht-Streupflicht besteht nicht.

Bitte beachten Sie, dass es auch bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt auf den Mainbrücken zu extrem schneller Glatteisbildung kommen kann.

Der Winterdienst auf den öffentlichen Gehwegen ist gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter auf die Anlieger von an den Gehweg angrenzenden Grundstücken übertragen.

Gehbahnen müssen von den Anliegern an Werktagen ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr jeweils bis 20.00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln bestreut werden. Salz darf nicht gestreut werden.

Die Stadt ist nicht zur Lieferung des Streugutes verpflichtet.

Wer im Winter Räum- und Streudienste zu leisten hat, sollte sich deshalb rechtzeitig vor Winterbeginn Streugut beschaffen. Außer bei besonderen Gefahrenpunkten, wie z.B. Treppenanlagen und starken Steigungen, sollte aus ökologischer Sicht auch auf Privatgrundstücken und Privatwegen auf Salz verzichtet werden.


  

Adresse

    Kontakt

  • Stadt Aschaffenburg
    Tiefbauamt / Bauhof
    Mörswiesenstraße 55
    63741 Aschaffenburg

    Telefon:
    +49 6021 330 – 66 - 13
    Telefax:
    +49 6021 330 – 6635
    Email: