Inhalt
Abfallrecht
Staatliches Abfallrecht
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg ist als Kreisverwaltungsbehörde zuständig für den Vollzug des staatlichen Abfallrechts. Hierzu zählen insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG mit seinen untergesetzlichen Regelwerken sowie das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG.
Zu den folgenden Aufgaben des staatlichen Abfallrechts erhalten Sie auf den jeweiligen Unterseiten weitergehenden Informationen sowie Formulare:
- Anzeigeverfahren nach § 53 KrWG (Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen)
- Erlaubnisverfahren nach § 54 KrWG (Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen)
- Anzeigeverfahren nach § 18 KrWG (gemeinnützige und gewerbliche Sammler von Abfällen aus privaten Haushalten)
- Erteilung von Erzeuger-, Beförderer-, Händler- und Maklernummern für das elektronische Nachweisverfahren
- Maßnahmen im Zusammenhang mit unzulässigen Abfallablagerungen einschließlich illegal abgestellter Altfahrzeuge
- Abfallrechtliche Überwachung der örtlichen Entsorgungsunternehmen sowie der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen
- Beratung über die rechtliche Zulässigkeit der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen
- Überprüfung der Pflichten nach dem Verpackungsgesetz
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Abfallrecht
Zimmer 012
Pfaffengasse 11
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330-1576
- Email:
- amt-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz@aschaffenburg.de