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Abfallrecht

Staatliches Abfallrecht

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg ist als Kreisverwaltungsbehörde zuständig für den Vollzug des staatlichen Abfallrechts. Hierzu zählen insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG mit seinen untergesetzlichen Regelwerken sowie das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG.

Zu den folgenden Aufgaben des staatlichen Abfallrechts erhalten Sie auf den jeweiligen Unterseiten weitergehenden Informationen sowie Formulare:

  • Anzeigeverfahren nach § 53 KrWG (Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen)
  • Erlaubnisverfahren nach § 54 KrWG (Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen)
  • Anzeigeverfahren nach § 18 KrWG (gemeinnützige und gewerbliche Sammler von Abfällen aus privaten Haushalten)
  • Erteilung von Erzeuger-, Beförderer-, Händler- und Maklernummern für das elektronische Nachweisverfahren
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit unzulässigen Abfallablagerungen einschließlich illegal abgestellter Altfahrzeuge
  • Abfallrechtliche Überwachung der örtlichen Entsorgungsunternehmen sowie der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen
  • Beratung über die rechtliche Zulässigkeit der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen
  • Überprüfung der Pflichten nach dem Verpackungsgesetz
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