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Energieberatung

Nachträgliche Wärmedämmung an Hausfassaden

Viele Hausbesitzer möchten ihr Haus mit einer fachgerechten Fassadendämmung vor Wärmeverlusten schützen. Bei einem freistehenden Haus ist das kein Problem. Sollte die Konstruktion allerdings in den öffentlichen Gehwegbereich hineinragen, bedarf es der Genehmigung des städtischen Liegenschaftsamtes.

Hier gilt folgendes zu beachten:

 

  • Eine Gehwegbreite von 1,50m muss bis zu einer Höhe von 2,25m gewährleistet sein. Es gilt eine maximale Dämmstärke von 12 cm (Lambdawert 0,028 [W/(m*K)] oder besser)

 

  • Oberhalb einer Höhe von 2,25m darf die Dämmstärke maximal 16cm betragen (Lambdawert 0,032 [W/(m*K)] oder besser)

 

  • Bei Gehwegen, die für Radfahrer freigegeben sind bzw. auf welchen ein Radweg verläuft, ist eine Dämmstärke von 16cm oberhalb einer Höhe von 2,50m zulässig.

 

  • Im lichten Wegeprofil von 1,50m dürfen keine Regenfallrohre angeordnet werden. Diese sind in die Wärmedämmung zu integrieren.

 

Sollten Sie beabsichtigen, Ihr Haus mit einer Wärmedämmung zu versehen, füllen Sie bitte den Fragebogen aus und senden diesen an:

 

Stadt Aschaffenburg

Stadtkämmerei – Liegenschaften

Dalbergstraße 15

63739 Aschaffenburg