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Baustellenlärm

Der Baulärm nimmt bei den verschiedenen Lärmemissionen eine Sonderstellung ein, weil Baustellen zeitlich begrenzt und die Maschinen besonders lärmintensiv sind. Leise Baustellen gibt es praktisch nicht. Jedoch können die Auswirkungen einer Baustelle durch lärmarme Maschinen, An- und Abtransporte zur Tagzeit und geeignete Anordnung der Baumaschinen verträglicher gestaltet werden.
Bei öffentlichen Baumaßnahmen wird darauf geachtet, dass bereits im Rahmen der Ausschreibung der Einsatz von geräuschreduzierten Baumaschinen gefordert wird.

Lärm durch Bauarbeiten von Privatpersonen ist dem Nachbarschaftslärm zuzuordnen.