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Immissionsschutz
Immissionsschutz - was ist das?
Die gesetzliche Grundlage des Immissionsschutzes ist mit dem Immissionsschutzgesetz gegeben. Zweck des Gesetzes ist es Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Von "schädlichen Umwelteinwirkungen" wird dann gesprochen, wenn Immissionen Schäden (z. B. für die Gesundheit), erhebliche Vermögensnachteile oder erhebliche Belästigungen hervorrufen können.
Typische Immissionen sind Lärm und Luftverunreinigungen, die auf Mensch und Umwelt einwirken. Darüber hinaus zählt zum Immissionsschutz aber auch der Schutz vor Strahlen, Erschütterungen oder Licht.
Die Regelungen des BImSchG beziehen sich hauptsächlich auf Anlagen. Darüber hinaus enthält es Anforderungen an Verkehrswege und Fahrzeuge sowie Vorschriften für den gebietsbezogenen Immissionsschutz, also Immissionsschutz durch Planung. Zum Immissionsschutz zählen auch die Qualitätsanforderungen an Kraftstoffe und Heizöl ("produktbezogener Immissionsschutz").
Der Betreiber einer Anlage muss grundsätzlich dafür sorgen, dass durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. Die Immissionsschutzbehörden überwachen, ob diese Pflichten eingehalten werden. Bei Verstößen kann die Einhaltung der Pflichten durch "Anordnungen" an den Betreiber durchgesetzt werden; im äußersten Fall können Anlagen sogar stillgelegt werden.
Bestimmte Anlagen, bei denen die Gefahr schädlicher Umwelteinwirkungen besonders groß ist, dürfen erst nach Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und betrieben werden ("genehmigungsbedürftige Anlagen").
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