Direktsprung:

Sie befinden sich hier: Startseite, Bürger in Aschaffenburg, Umwelt- und Verbraucherschutz, Immissionsschutz, Genehmigungsmanagement,

Inhalt

Genehmigungsmanagement

Goldene Regeln für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Genehmigungsbehörde und den zuständigen Fachbehörden auf!

Wenn Sie die Errichtung und den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage planen, nehmen Sie bitte frühzeitig vor dem Kauf oder der Anmietung eines Grundstückes und/oder vor der endgültigen Fertigung der Planunterlagen Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde auf. Dies ist im Stadtgebiet Aschaffenburg das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz.

Bitte nehmen Sie in Absprache mit uns ggf. auch Kontakt zu anderen wichtigen Fachbehörden auf. Beispielsweise können Sie für den Planungsstandort vorab mit dem Stadtplanungsamt die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens abklären. Fragen der Grundstücksentwässerung und des Wasserschutzes lassen sich möglicherweise bereits im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens mit dem städtischen Tiefbauamt bzw. mit der unteren Wasserbehörde im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz klären.

Arbeiten Sie mit kompetenten Planungspartnern und Gutachtern zusammen!

Beauftragen Sie einen speziell für Ihr Vorhaben geeigneten und kompetenten Planfertiger. Nicht jeder Planfertiger, der Ihr Privathaus geplant hat, ist auch der Richtige für Ihre "BImSchG-Anlage“.

Sollte, insbesondere wegen möglicher Auswirkungen auf die Nachbarschaft (z. B. durch Lärm- und Geruchsentwicklung), die Einschaltung eines externen Gutachters notwendig sein, so sprechen Sie vorher die Beauftragung und den notwendigen Umfang des Gutachtens mit der Genehmigungsbehörde ab.

Planen Sie strategisch vorausschauend und mit der Genehmigungsbehörde als Partnerin Ihres Vorhabens!

Sehen Sie die Genehmigungsbehörde als Partnerin bei der Umsetzung Ihres Vorhabens. Die beantragte Genehmigung ist ein Produkt, dessen Qualität auch in Ihrem Interesse liegt. Sie bietet Ihnen Standort- und Rechtssicherheit.

Planen Sie vorausschauend und informieren Sie die Genehmigungsbehörde frühzeitig über Änderungen am Planungsstand.

Beziehen Sie von Anfang an auch spätere Erweiterungsabsichten – sowohl im baulichen, als auch im maschinellen Bereich – in die Planungen mit ein. Mögliche spätere Erfordernisse wie die Einführung eines Schichtbetriebs, die Hinzunahme zusätzlicher Einsatzstoffe oder die Erhöhung von Durchsatzmengen können ohne vorausschauende Überlegungen zu unerwarteten Problemen führen.

Achten Sie auf vollständige, korrekte und professionelle Antragsunterlagen!

Legen Sie von Anfang an vollständige und qualitativ für eine Überprüfung Ihres Projekts ausreichende Plan- und Antragsunterlagen vor. Gliedern Sie klar und übersichtlich. Nur durch professionell erstellte, vollständige und insbesondere ausreichend konkrete Antragsunterlagen kann eine zügige und damit letztendlich Ihren Geldbeutel schonende Entscheidung erreicht werden. Sparen Sie auch hier nicht am falschen Platz!

Adresse