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IE-Anlagen

Veröffentlichung des städtischen Überwachungsprogrammes für Industrieemissionsanlagen sowie von dazugehörigen Überwachungsberichten und Genehmigungsbescheiden im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Mit Wirkung zum 07.01.2013 trat die europäische Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie) in Kraft. Diese bildete die Grundlage zur Überarbeitung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und den darauf basierenden Verordnungen. Einige immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen demnach dem Begriff der sog. IE-Anlagen (Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie). Wie alle immissionsschutzrechtlich genehmigten Betriebe, werden auch die IE-Anlagen im Rahmen der Überwachung einer Kontrolle durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz unterzogen.

Für diese Anlagen hat die Stadt Aschaffenburg ein Überwachungsprogramm zu erstellen und im Internet zu veröffentlichen. Das aktuelle Überwachungsprogramm finden Sie nachfolgend unter „Ergänzende Links“.

Die bei der Überwachung durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz zu erstellenden Berichte sind innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung im Internet zu veröffentlichen (vgl. § 52 a Abs. 5 BImSchG). Die aktuellen Überwachungsberichte finden Sie untenstehend auf dieser Seite.

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen. Unter BVT-Merkblättern sind umfangreiche Dokumente der Europäischen Union zu verstehen, welche beispielsweise die Zukunftstechniken sowie die besten verfügbaren Techniken beschreiben. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf dieser Seite unter „Genehmigungsbescheide“.

Bescheide