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Lärmaktionsplan Straße 2017

 Lärmaktionsplan 2017: Kartierungsnetz Straße

Lärmaktionsplan 2017: Kartierungsnetz Straße

Erholungsflächen und ruhige Gebiete

Erholungsflächen und ruhige Gebiete

Ein Lärmaktionsplan dient dazu, Lärmbrennpunkte zu erkennen und Maßnahmen gegen Verkehrslärm einzuleiten. Auf Grundlage des Verkehrsmodells 2015 wurde in Zusammenarbeit mit LK Argus Kassel ein neuer Lärmaktionsplan aufgestellt. Am 16. Oktober 2017 wurde dieser Plan durch den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschlossen.

Der Lärmaktionsplan 2017 basiert auf der Lärmkartierung der 2. Stufe, die gegenüber der 1. Stufe auch Straßen mit geringeren Verkehrsmengen betrachtet. Der Lärmaktionsplan 2017 behandelt alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung über 3 Mio. Fahrzeuge im Jahr - das sind etwa 8.200 Kfz/24h. Neben den klassifizierten Straßen (BAB, Bundesstraßen und Staatsstraßen), deren Berücksichtigung gesetzlich gefordert ist, bindet die Stadt Aschaffenburg freiwillig auch kommunale Straßen mit entsprechenden Verkehrsbelastungen in die Betrachtung ein.

Alle kartierten Straßen sowie die von diesen ausgehenden Lärmbelastungen sind in den Anlagen 2 und 3 des Lärmaktionsplans dargestellt (siehe ERGÄNZENDE LINKS).

Maßnahmenbereiche

Unter Berücksichtigung der Anzahl der von den Lärmbelastungen betroffenen Einwohner definiert der Lärmaktionsplan 22 Maßnahmenbereiche, für die Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt werden. Die Maßnahmenbereiche, die drei Prioritätsstufen zugeordnet sind, liegen in folgenden Straßen (siehe auch Karte 8):

Hanauer Straße
Landingstraße / Wermbachstraße
Schillerstraße
Würzburger Straße
Obernauer Straße
Schweinheimer Straße
Friedrichstraße/ Weißenburger Straße
Ottostraße
Löherstraße
Platanenallee
Goldbacher Straße
Hofgartenstraße
Großostheimer Straße

Kurzfristige Maßnahmen

Der Lärmaktionsplan enthält als kurzfristige Maßnahmen die Fertigstellung des Nordrings, Geschwindigkeitsreduzierungen und Fahrbahnsanierungen.

Mit der Fertigstellung des Nordrings sollen die Hanauer Straße, Friedrichstraße/ Weißenburger Straße und Goldbacher Straße sowie die Schillerstraße und Ottostraße entlastet werden. Um die Entlastungswirkungen durch Verkehrsverlagerung auf den Nordring zu erreichen, sind Komplementärmaßnahmen in den genannten Straßen erforderlich. Diese sind jedoch nur zum Teil kurzfristig umsetzbar.

Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nachts ist in der Hanauer Straße ab Schlotfegergrund - Friedrichstr./ Weißenburger Straße bis Herstallstraße sowie in der Schweinheimer Straße zwischen Südring und Alexandrastraße geplant.

In der westlichen Hanauer Straße soll eine Fahrbahnsanierung mit Einsatz eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als lärmmindernde Maßnahme erfolgen.

Mittel- und langfristige Maßnahmen

Die wichtigste mittel- bis langfristige Maßnahme zur weiteren Entlastung der Innenstadtstraßen ist ein Verkehrskonzept Innenstadt sowie die Umsetzung von Komplementärmaßnahmen zur Fertigstellung des Nordrings. Ansatzpunkte hierfür seitens des Lärmschutzes sind die Verlagerung der Durchgangsverkehre, weitere Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Umsetzung von Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes im Innenstadtbereich und die leise Abwicklung des städtischen Busverkehrs sowie des innerstädtischen Lieferverkehrs durch den verstärkten Einsatz von Elektromobilität.

In der Großostheimer Straße (zwischen Tannenweg und Ulmenweg) soll mittel- bis langfristig eine Fahrbahnsanierung mit Einsatz von lärmminderndem Asphalt weiter verfolgt werden. Hierbei soll auch die im Radverkehrskonzept empfohlene Maßnahme, die Anlage ausreichend breiter Radwege, beachtet werden.

Ergänzende Maßnahmen

Ergänzend ist vorgesehen, bei erforderlichen Fahrbahnsanierungen auf Hauptverkehrsstraßen mit angrenzender Wohnnutzung generell einen lärmoptimierter Belag einzusetzen. Außerdem soll mit der Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung fortgefahren werden.

Für Gebäude, welche auch nach Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen noch über den Auslösewerten liegen, wird der Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftungseinrichtungen gefördert. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden direkt über das Förderprogramm informiert.

Um langfristig eine Lärmminderung zu erreichen, sind neben konkreten Maßnahmen auch grundsätzliche Überlegungen mit einzubeziehen. Hierbei sind Strategien der Vermeidung, Verlagerung und Verminderung von Lärmemissionen als auch der Verminderung von Lärmimmissionen relevant, die im Rahmen städtischer Planungen berücksichtigt werden sollen.

Ruhige Gebiete

Ergänzend zu den Lärmminderungsmaßnahmen werden mit dem Lärmaktionsplan auch ruhige Gebiete festgesetzt, die gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden sollen. Unterschieden wird dabei zwischen großen ruhigen Gebieten (> 50 ha) mit sehr ruhigem Kern (höchstens 50 dB(A)) und sieben siedlungsnahen Erholungsflächen (> 3 ha) mit ruhigem Kern (höchstens 55 dB(A)). Diese Gebiete sind zukünftig bei Planungen zu beachten.

Adresse
  • Stadt Aschaffenburg
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
    Dietmar Schlett

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1742
    Telefax:
    +49 6021 330 - 679
    Email:

Grundlage der Lärmaktionsplanung

Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkartierung

Am 25. Juni 2002 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Die Richtlinie behandelt den Umgebungslärm, dem Menschen in ihrem Umfeld ausgesetzt sind. Ziel der EU-Umgebungslärm-Richtlinie (ULR) ist es, Menschen vor belästigendem und gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen. Die ULR wurde mit der Änderung des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt.

Die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen erfolgt für das Bundesland Bayern landesweit durch das bayerische Landesamt für Umwelt. Die Lärmkartierung für die Hauptschienenstrecken erfolgt bundesweit durch das Eisenbahn-Bundesamt (siehe rechts unter Weiterführende Links: Strategische Lärmkarten Srraße und Lärmkartierung Schienenwege)

Zuständigkeiten der Lärmaktionsplanung

Sofern aus den landesweiten Lärmkartierungen Konflikte erkennbar werden, sollen gemäß § 47d BImSchG die zuständigen Behörden Aktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausarbeiten.
Das bayerische Immissionsschutzgesetz regelt die Zuständigkeiten für die Lärmaktionsplanung in Bayern. Demnach ist die Stadtverwaltung Aschaffenburg für den Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen (ausgenommen Autobahn) zuständig. Der Lärmaktionsplan für die  Autobahn ist Aufgabe der Regierung von Unterfranken, für Schienenstrecken ist seit 01.01.2015 das Eisenbahn-Bundesamt in der Pflicht (siehe rechts unter Weiterführende Links: Lärmaktionsplanung Schiene).