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Lebensmittel auf Festen

Feste und Veranstaltungen sind wichtiger Bestandteil unseres kulturellen und gesellschaftlichen Lebens. Um den Besuchern dabei hygienisch einwandfreie Speisen und Getränke anbieten zu können, müssen sich Veranstalter und Festbetreiber grundsätzlich in gleichem Maße an die Vorschriften des Lebensmittelrechts halten, wie es auch von Gewerbetreibenden erwartet wird. Eine Erleichterung soll Ihnen hierfür unser „Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Festen“ bieten.

Sie finden den Leitfaden zum Download unter "Ergänzende Links".
Gerne können Sie sich auch gedruckte Exemplare des Leitfadens im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz abholen.

Neben den allgemeinen hygienischen Anforderungen, müssen auch bei Festen und Veranstaltungen die Schulungserfordernisse nach § 43 Infektionsschutzgesetz und § 4 Lebensmittelhygieneverordnung  eingehalten werden.
Die Kennzeichnungspflichten für Speisen und Getränke nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sind ebenfalls verbindlich zu beachten.