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Stadtbiotopkartierung
Schmetterlinge am wilden Majoran
Streuobstwiese in Aschaffenburg
Grundlage der Naturschutzarbeit sind Kenntnisse über schützenswerte Lebensräume sowie deren Pflanzen- und Tierarten. Deshalb wurde 1987 auf Initiative des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eine sog. Stadt-Biotopkartierung durchgeführt. Den Schwerpunkt bildeten zunächst alle vegetationskundlich wertvollen Biotope wie Wälder, Feldgehölze, Hecken, Gebüsche und Streuobstbestände. Dieser Teil wurde durch die Erfassung ausgewählter Tierarten ergänzt. Die Auswahl umfasst Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Heuschrecken, Tagfalter, Libellen, Hautflügler (Wildbienen und Wespen) sowie Mollusken (Schnecken und Muscheln). Die Biotope wurden aufgrund der aktuellen Daten neu abgegrenzt bzw. aktuell bewertet. Ergänzend hierzu erfolgte 1995 eine Kartierung der nach Art. 13 d Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) (seit 2009: § 30 Bundesnaturschutzgesetz) geschützten besonderen Feucht- und Trockenflächen.
Daten über Einzelvorkommen von Pflanzen und Tieren werden in der sog. Artenschutzkartierung gesammelt und z.B. für die Beurteilung von Maßnahmen herangezogen.